Wohnungen sind zum Wohnen da – nicht für Airbnb

20. Mai 2022

Aus Anlass einer öffent­li­chen Anhö­rung zum Zweck­ent­frem­dungs­verbot erklärt der woh­nungs­bau­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, Albrecht Pallas:
„Woh­nungen sind zum Wohnen da. Und nicht zur zweck­wid­rigen Ver­mie­tung an Urlaubs­gäste. Gerade in den Groß­städten mit ange­spanntem Woh­nungs­markt, wie Dresden und Leipzig, ent­ziehen Airbnb & Co. dem Woh­nungs­markt drin­gend benö­tigten Wohn­raum.“

Foto: Robert Kneschke | Adobe Stock

Ein so genanntes Zweck­ent­frem­dungs­verbot ist im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ver­ein­bart. Die Koali­ti­ons­frak­tionen arbeiten der­zeit, so Pallas weiter, an einem ent­spre­chenden Gesetz­ent­wurf: „Die heu­tige Anhö­rung auf Antrag der LINKEN gibt für das Geset­zes­vor­haben noch einmal wich­tige Impulse. Die SPD-Frak­tion setzt sich inner­halb der Koali­tion dafür ein, dass das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren nun schnellst­mög­lich auf den Weg gebracht wird. Mit diesem Gesetz können dann die Kom­munen ent­spre­chende Sat­zungen erlassen.“