Wohnungen sind zum Wohnen da!

16. Juni 2023

Am Dienstag hat der säch­si­sche Koali­ti­ons­aus­schuss von CDU, Bünd­nis­grünen und SPD den Weg für die Ein­füh­rung eines Zweck­ent­frem­dungs­ver­botes von Wohn­raum frei gemacht. Die Koali­tion wird dazu jetzt eine Geset­zes­in­itia­tive auf den Weg bringen.

“Woh­nungen sind zum Wohnen da!” findet Woh­nungs­po­li­tiker Albrecht Pallas. Bei einem ange­spannten Markt, in dem Fami­lien kaum noch eine Woh­nung finden, ist es ein Unding, dass Eigentümer:innen lieber mit AirBnB das schnelle Geld machen. Hier kann sei­tens der Groß­städte bald ein Riegel vor­ge­schoben werden. Die Miete muss auch für Nor­mal­ver­diener erschwing­lich bleiben!

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Mit dem Gesetz können Städte und Gemeinden mit ange­spanntem Woh­nungs­markt in ihren Sat­zungen fest­schreiben, dass Miet­woh­nungen nicht als Feri­en­woh­nungen, für Airbnb oder ähn­li­ches aus­ge­wiesen und genutzt werden dürfen und so dem regu­lären Woh­nungs­markt ent­zogen werden. Bestehende Feri­en­woh­nungen bleiben davon aus­ge­nommen.

Auch das Leer­ste­hen­lassen von Miet­woh­nungen zu Spe­ku­la­ti­ons­zwe­cken können die Kom­munen nun end­lich wirksam ver­bieten. Jetzt sind die Kom­munen am Zug, das Zweck­ent­frem­dungs­verbot umzu­setzen.

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Wir setzen wir der Miet­preis­bremse und der bes­seren För­de­rung des sozialen Woh­nungs­baus nun einen dritten Bau­stein um.

Mieten müssen auch für eine durch­schnitt­lich ver­die­nende Familie oder Stu­die­rende erschwing­lich sein. Das steht für uns im Mit­tel­punkt.

Das Gesetz soll nach drei Jahren hin­sicht­lich seiner Wirk­sam­keit eva­lu­iert werden.