Forschung braucht Freiheit – Freiheit erfordert Verantwortung, keine Zivilklausel

19.11.2024

Im Sächsischen Landtag hat die SPD-Fraktion den Antrag der LINKEN zur Einführung einer Zivilklausel an Hochschulen abgelehnt. Diese hätte militärische Forschung an sächsischen Hochschulen untersagt. Gerald Eisenblätter, hochschulpolitischer Sprecher der SPD, begründete die Entscheidung mit der Bedeutung von Wissenschaftsfreiheit und der Verantwortung der Forschenden.

Eisenblätter verwies in seiner Rede auf die Dualität vieler Forschungsergebnisse. „Forschungsergebnisse können sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Diese Dualität lässt sich nicht verbieten, sondern nur verantwortungsvoll steuern.“ Beispiele wie die Entwicklung von Penicillin während des Zweiten Weltkriegs oder die Entstehung des Internets aus militärischen Forschungsprojekten zeigten, dass militärische Forschung oft auch großen zivilen Nutzen habe.

Die SPD betonte die Bedeutung von Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft. „Wissenschaftsfreiheit bedeutet, dass Forschende die ethischen Implikationen und sicherheitsrelevante Risiken ihrer Arbeit selbst abwägen können. Der Staat sollte sie dabei unterstützen, nicht mit Verboten einschränken“, so Eisenblätter.

Bereits jetzt seien sächsische Hochschulen gut aufgestellt, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Mit der Transparenzklausel im Hochschulgesetz und der Einrichtung von “Kommissionen für Ethik und sicherheitsrelevante Forschung” seien Mechanismen geschaffen worden, die eine verantwortungsvolle Wissenschaft fördern. „Statt pauschaler Verbote braucht es eine verlässliche Grundfinanzierung, um Innovationen zu ermöglichen“, so Eisenblätter abschließend.

Der Antrag der LINKEN wurde mit der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.