Nicht dogmatisch an der ‚Schwarzen Null‘ festhalten – Zukunftsinvestitionen absichern

26. Januar 2021

Dirk Panter, Vor­sit­zender der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag und Spre­cher für Haus­halt und Finanzen, zum Vor­stoß des Bun­des­kanz­ler­amtes zur Auf­he­bung der Schul­den­bremse:

„Die Belas­tungen durch die Corona-Pan­demie dürfen nicht dazu führen, dass jetzt bei wich­tigen und lang­fris­tigen Zukunfts­in­ves­ti­tionen gekürzt wird. Große Her­aus­for­de­rungen bei unserer digi­talen Infra­struktur, bei der Ver­kehrs- und Ener­gie­wende, bei For­schung und Inno­va­tionen sind zu meis­tern. Das darf durch Corona nicht unter die Räder kommen. Zur Zeit ordnen sich ganze Indus­trie­zweige durch Kli­ma­wandel, Digi­ta­li­sie­rung und immer mehr Auto­ma­ti­sie­rung neu. Die jetzt begin­nenden zwan­ziger Jahre werden ent­schei­dend dafür sein, wo wir in Zukunft stehen – auch und gerade in Ost­deutsch­land. Des­halb kann ich den Vor­stoß des Bun­des­kanz­ler­amtes, die Schul­den­bremse aus­zu­setzen, sehr gut nach­voll­ziehen. Es wäre nicht klug, dog­ma­tisch an alten Regeln und ‚Schwarzen Nullen‘ fest­zu­halten, wenn jeder klar sieht, dass ein anderer Ansatz not­wendig ist“, begrüßt Panter die Ideen von Kanz­ler­amts­mi­nister Braun.

Auch in Sachsen müsse man sich, so Panter weiter, der­selben Frage stellen: „Wenn die Schul­den­bremse in Sachsen so bleibt, wie sie in der säch­si­schen Ver­fas­sung steht, schnappt die Til­gungs­falle zu. Inves­ti­tionen in Infra­struktur, Zukunfts­in­no­va­tionen und Zivil­ge­sell­schaft würden am langen Arm ver­hun­gern. Zu hohe Til­gungs­raten machen unseren Frei­staat hand­lungs­un­fähig – das hat die Anhö­rung zum Dop­pel­haus­halt erneut gezeigt. Das kann keiner wollen und das würde auch nie­mand ver­stehen – ins­be­son­dere in Zeiten von Niedrig- oder gar Nega­tiv­zinsen.“

Die Vor­schläge der SPD für nach­hal­tige Zukunfts­in­ves­ti­tionen lägen, so Panter abschlie­ßend, mit dem Fonds „Sachsen 2050“ auf dem Tisch: „Wir wollen in Sachsen die Ver­fas­sung ändern und die Til­gungs­dauer auf 25 bis 30 Jahren stre­cken. Und wir wollen die wich­tigen Zukunfts­in­ves­ti­tionen mit einem Son­der­ver­mögen für klar defi­nierte Auf­gaben absi­chern.“