Baumann-Hasske: Therapiebedingungen auch im Jugendstrafvollzug sicherstellen

27. Oktober 2017

„Eine Sucht­the­rapie kann Jugend­li­chen und Her­an­wach­senden mehr als Erwach­senen die Per­spek­tive eröffnen, zukünftig ein nor­males Leben ohne Straf­bar­keit und Dro­gen­ab­hän­gig­keit zu führen“, so Harald Bau­mann-Hasske, Spre­cher für Rechts- und Jus­tiz­po­litik, am Freitag zur Eröff­nung einer sta­tio­nären Sucht­the­ra­pie­sta­tion in der Jugend­straf­voll­zugs­an­stalt Regis-Breit­ingen.

„Eine erfolg­reiche The­rapie in der JVA braucht eine ähn­lich sta­bile Ver­sor­gung durch medi­zi­ni­sches, psy­cho­lo­gi­sches und Voll­zugs-Fach­per­sonal wie im Maß­re­gel­vollzug“, so Bau­mann-Hasske weiter. „Dieses Per­sonal muss dann auch tat­säch­lich für die The­rapie zur Ver­fü­gung stehen und sollte nicht für andere Belange der Anstalt außer­halb der The­rapie-Abtei­lung ein­ge­setzt werden. Nur dann wird die The­rapie eine sinn­volle Ergän­zung des Erzie­hungs­auf­trages im Jugend­vollzug sein.“

„Ich begrüße die Eröff­nung der neuen The­rapie-Abtei­lung aus­drück­lich. Es hat in den ver­gan­genen Jahren in der JVA Zeit­hain gute Erfah­rungen mit der Durch­füh­rung von Sucht-The­rapie gegeben. Wenn süch­tige Gefan­gene die The­rapie wollen, kann es sehr sinn­voll sein, die Bedin­gungen des Straf­voll­zuges als eines beson­deren Gewalt­ver­hält­nisses unter der strengen Auf­sicht des Staates zu nutzen, um von Drogen los­zu­kommen.“

Hin­ter­grund: Die Sucht­the­ra­pie­sta­tion der Jugend­straf­voll­zugs­an­stalt Regis-Breit­ingen ver­fügt über elf Plätze. Die The­rapie dauert acht Monate und findet ganz­tägig in einer geschlos­senen Gruppe statt. (Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des Jus­titz­mi­nis­te­riums)