Bei bester Gesundheit

Sachsen ver­fügt über ein breites Netz der Gesund­heits­ver­sor­gung: von der Prä­ven­tion, Reha­bi­li­ta­tion, über Haus- und Fachärzt:innen und die unter­schied­lichsten Gesund­heits­be­rufe, bis hin zu Kran­ken­häu­sern. Bund, Land und Kom­munen haben gemeinsam die Ver­ant­wor­tung gute Rah­men­be­din­gungen zu schaffen, damit Men­schen best­mög­lich ver­sorgt werden können. Vieles, was im Gesund­heits­be­reich getan werden muss, liegt in der Ver­ant­wor­tung von Bun­destag und Bun­des­re­gie­rung. Aber auch wir hier in Sachsen können einiges gestalten. Ein wich­tiger Punkt ist die Finan­zie­rung der Kran­ken­häuser.  Aber auch bei der För­de­rung inno­va­tiver Ver­sor­gungs­kon­zepte, wie der Poli­klinik+, kann Sachsen han­deln. Und die säch­si­sche Gesund­heits­po­litik kann die Aus­bil­dung in Gesund­heits­fach­be­rufen för­dern und zu einer guten Zusam­men­ar­beit der betei­ligten Akteure, wie Kran­ken­kassen, Kas­sen­ärzte, Gesund­heits­ämter etc. bei­tragen.

» Das Neue Krankenhausgesetz

Ein wich­tiges Vor­haben aus dem Koali­ti­ons­ver­trag ist die Zukunft der säch­si­schen Kran­ken­häuser. Das Land Sachsen gibt pro Jahr ca. 145 Mil­lionen Euro für die sta­tio­näre Ver­sor­gung und Inves­ti­tionen in die digi­tale Ertüch­ti­gung von Kran­ken­häu­sern aus. Mit dem nun ver­ab­schie­deten neuen Kran­ken­haus­ge­setz besteht die Mög­lich­keit für eine posi­tive Wei­ter­ent­wick­lung, denn es bietet neue Per­spek­tiven und bes­sere Mög­lich­keiten für die Kran­ken­häuser:

Die fach­liche Per­spek­tive vor Ort wird stärker gehört – das ist ins­be­son­dere für den länd­li­chen Raum wichtig.

Mit Gesund­heits­zen­tren wird der ambu­lante und sta­tio­näre Bereich weiter ver­zahnt und so die Ver­sor­gung vor Ort nach­haltig abge­si­chert.

Inno­va­tive Ver­sor­gungs­mo­delle können als Modell geför­dert und eta­bliert werden.

Zum Wei­ter­lesen:

» Pflege

 

 

In einer Phase des Lebens, in denen Men­schen auf eine für­sorg­liche Pflege durch andere ange­wiesen sind, brau­chen sie umfäng­liche Unter­stüt­zung durch die Gesell­schaft. Daher braucht Pflege unsere beson­dere Auf­merk­sam­keit. Beson­ders die Bedin­gungen in der Pflege müssen für Fach­kräfte, die zu Pfle­genden und deren Ange­hö­rige stetig ver­bes­sert werden. Des­halb ver­an­kern wir die drin­gend benö­tigte För­de­rung der Kurz­zeit­pflege im Lan­des­haus­halt. Außerdem wird das Pfle­ge­budget der Kom­munen erhöht.
Sach­sens Kran­ken­häuser brau­chen genü­gend Per­sonal und sollen auch in Zukunft eine hohe Qua­lität bieten. Das müssen wir sicher­stellen, auch und gerade in einer älter wer­denden Gesell­schaft. Mit modernen Kon­zepten, neuen Hand­lungs­weisen und viel Zusam­men­ar­beit ist das auch mög­lich. Zusammen mit Gesund­heits­mi­nis­terin Petra Köp­ping arbeiten wir im Frei­staat daran, die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in Sachsen zukunfts­fest zu machen.
Simone Lang

Spre­cherin für Gesund­heits­po­litik

» Ausbildung und Studium

» Ausbildung in Pflege und Gesundheitsberufen

Bis vor kurzem mussten ange­hende Fach­kräfte in der Phy­sio­the­rapie, Ergo­the­rapie, Diät­as­sis­tenz oder Logo­pädie für ihre Aus­bil­dung Schul­geld bezahlen. Wir haben lange gekämpft, dass dies geän­dert wird: Bei sol­chen Berufen auf Schul­geld zu ver­zichten, ist eine Frage des Wert­schät­zung! Uns war wichtig, dass das Ver­fahren für die Schü­le­rinnen und Schüler mög­lichst ein­fach und unbü­ro­kra­tisch ist. Über die Antrag­stel­lung der Schulen ver­meiden wir es, dass jede Aus­zu­bil­dende ein­zeln einen Antrag auf Schul­geld­frei­heit stellen muss und garan­tieren so flä­chen­de­ckend die Umset­zung. Mit dem Weg­fall des Schul­gelds schaffen wir eine große Hürde bei der Berufs­wahl ab. Die Gesund­heits­fach­be­rufe werden so für junge Men­schen attrak­tiver.

» Medizinstudium und Weiterbildung 

Um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auch in Zukunft sicher­zu­stellen, gibt es in Sachsen ein 20-Punkte-Pro­gramm für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Dieses umfasst unter anderem neunzig zusätz­liche Stu­di­en­plätze in Sachsen. Davon ent­fallen fünfzig auf einen neuen Medi­zin­stu­di­en­gang in Chem­nitz, der nicht nur Theorie- und Pra­xis­aus­bil­dung eng ver­knüpft, son­dern auch inhalt­lich neu struk­tu­riert ist. Außerdem för­dert das Sozi­al­mi­nis­te­rium ange­hende Allgemeinmediziner:innen mit einem Haus­arzt­sti­pen­dium. Die KV Sachsen unter­stützt gemeinsam mit den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen wie­derum Ärzt:innen in Wei­ter­bil­dung, die in einem Fach­ge­biet tätig werden wollen, in denen Ver­sor­gungs­eng­pässe drohen.

» Versorgung auf dem Land: Landarztquote

Mit der Ein­füh­rung einer Vorab-Quote bei der Hoch­schul­zu­las­sung werden künftig 40 Medizin-Stu­di­en­plätze an Bewer­be­rinnen und Bewerber ver­geben werden, die sich ver­pflichten, für zehn Jahre in der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung tätig zu sein. Dabei gehen wir einen neuen Weg bei der Hoch­schul­zu­las­sung: Nicht der Abitur­durch­schnitt wird maß­geb­lich sein und den zen­tralen Aus­schlag geben. Mit der Land­arzt­quote setzen wir ver­mehrt auf Men­schen mit beruf­li­chen Vor­er­fah­rungen und ehren­amt­li­chem Enga­ge­ment im Gesund­heits­be­reich. Auf Men­schen, die sich bereits mit ihrer Stu­dien- und Berufs­wahl aus­ein­an­der­ge­setzt haben und einen guten Medi­ziner-Test abge­legt haben. Und natür­lich auf Men­schen, die den Willen haben, als Land­ärztin oder Land­arzt tätig zu werden. Dies können die Stu­di­en­be­wer­be­rinnen und Stu­di­en­be­werber in einem zwei­stu­figen struk­tu­rierten Aus­wahl­ver­fahren unter Beweis stellen.
https://​www​.spd​-frak​tion​-sachsen​.de/​m​e​d​i​z​i​n​i​s​c​h​e​-​v​e​r​s​o​r​g​u​n​g​-​i​n​-​g​a​n​z​-​s​a​c​h​s​e​n​-​s​i​c​h​e​r​n​-​d​i​e​-​s​a​e​c​h​s​i​s​c​h​e​-​l​a​n​d​a​r​z​t​q​u​o​t​e​-​s​t​a​r​t​et/
Mehr zum Thema Kran­ken­häuser und Gesund­heits­ver­sor­gung:

Par­la­men­ta­ri­sche Initia­tiven (Aus­wahl):

  • „Gesetz zur Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung und der ver­fassten Stu­den­ten­schaft im Frei­staat Sachsen“ (Drs. 7/6673) + Ent­schlie­ßungs­an­trag (Drs. 7/7749)
  • „Schul­geld­frei­heit für die Gesund­heits­fach­be­rufe her­stellen“ (Drs. 7/5795)
  • „Bericht zur Umset­zung der 20 Maß­nahmen der Säch­si­schen Staats­re­gie­rung zur nach­hal­tigen Sicher­stel­lung einer bedarfs­ge­rechten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung im Frei­staat Sachsen bis 2030“
    „20-Punkte-Pro­gramm – Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung 2030“ (Drs. 7/13626)
  • Säch­si­sches Kran­ken­haus­ge­setz (Drs. 7/10501)

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