Bei bester Gesundheit
Sachsen verfügt über ein breites Netz der Gesundheitsversorgung: von der Prävention, Rehabilitation, über Haus- und Fachärzt:innen und die unterschiedlichsten Gesundheitsberufe, bis hin zu Krankenhäusern. Bund, Land und Kommunen haben gemeinsam die Verantwortung gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Menschen bestmöglich versorgt werden können. Vieles, was im Gesundheitsbereich getan werden muss, liegt in der Verantwortung von Bundestag und Bundesregierung. Aber auch wir hier in Sachsen können einiges gestalten. Ein wichtiger Punkt ist die Finanzierung der Krankenhäuser. Aber auch bei der Förderung innovativer Versorgungskonzepte, wie der Poliklinik+, kann Sachsen handeln. Und die sächsische Gesundheitspolitik kann die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen fördern und zu einer guten Zusammenarbeit der beteiligten Akteure, wie Krankenkassen, Kassenärzte, Gesundheitsämter etc. beitragen.
» Das Neue Krankenhausgesetz
Ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ist die Zukunft der sächsischen Krankenhäuser. Das Land Sachsen gibt pro Jahr ca. 145 Millionen Euro für die stationäre Versorgung und Investitionen in die digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern aus. Mit dem nun verabschiedeten neuen Krankenhausgesetz besteht die Möglichkeit für eine positive Weiterentwicklung, denn es bietet neue Perspektiven und bessere Möglichkeiten für die Krankenhäuser:
Die fachliche Perspektive vor Ort wird stärker gehört – das ist insbesondere für den ländlichen Raum wichtig.
Mit Gesundheitszentren wird der ambulante und stationäre Bereich weiter verzahnt und so die Versorgung vor Ort nachhaltig abgesichert.
Innovative Versorgungsmodelle können als Modell gefördert und etabliert werden.
» Pflege
» Ausbildung und Studium
» Ausbildung in Pflege und Gesundheitsberufen
» Medizinstudium und Weiterbildung
» Versorgung auf dem Land: Landarztquote
Parlamentarische Initiativen (Auswahl):
- „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen“ (Drs. 7/6673) + Entschließungsantrag (Drs. 7/7749)
- „Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe herstellen“ (Drs. 7/5795)
- „Bericht zur Umsetzung der 20 Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen bis 2030“
„20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ (Drs. 7/13626) - Sächsisches Krankenhausgesetz (Drs. 7/10501)
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