Für einen rationalen Umgang mit dem Wolf

16. Oktober 2023

Der Wolf ist wieder da. Bis zur Jahr­tau­send­wende galten Wölfe in Sachsen als aus­ge­storben. Seitdem haben sie sich nach und nach wieder ange­sie­delt. Der­zeit leben sie in 36 Gebieten in Sachsen ver­teilt. Aber in man­chen Regionen bringt das für Land­wirte und Wei­de­tier­halter auch Pro­bleme mit sich. Denn schließ­lich ist der Wolf ein Raub­tier und Schaf­herden ein gefun­denes Fressen. Wir nehmen die Sorgen der betrof­fenen Land­wirte ernst, denn für einige bedeutet das eine deut­liche wirt­schaft­liche Belas­tung. Wir wollen dafür eine aus­ge­wo­gene Lösung finden, die den Schutz des Wolfes und die Inter­essen der Land­wirte und Wei­de­tier­halter glei­cher­maßen berück­sich­tigt.

Dafür haben wir im Sep­tember ein Posi­ti­ons­pa­pier beschlossen. Ziel des Posi­ti­ons­pa­piers ist es, Wege auf­zu­zeigen, wie man auf die ent­stan­denen Her­aus­for­de­rungen reagieren kann und welche Schritte gegangen werden müssen, um Kon­flikte zwi­schen Wolf und Mensch zu mini­mieren. 

Das Papier legt den Fokus auf neun Punkte:

  • Anpas­sungen auf euro­päi­scher Ebene
  • Umstu­fung inner­halb der Fauna Flora Habi­ta­t­richt­linie
  • Ent­nahme von Pro­blem­wölfen
  • För­de­rung von Her­den­schutz­maß­nahmen
  • kurz­fris­tige Regu­lie­rung von Wölfen ermög­li­chen
  • Zusätz­liche Her­den­schutz­maß­nahmen
  • Fest­stel­lung Erhal­tungs­zu­stand
  • Wei­ter­ent­wick­lung der Wolfs­ma­nage­ment­ver­ord­nung
  • Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Situa­tion der Wei­de­tier­hal­tung

„Wir wissen, dass die wirt­schaft­li­chen Belas­tungen der Land­wirte sowie der Wei­de­tier­halter durch Wolfs­risse in einigen säch­si­schen Regionen teil­weise enorm sind. Daher brau­chen wir unbü­ro­kra­ti­sche För­de­rungen von Her­den­schutz­maß­nahmen und Tier­hal­ter­be­ra­tungen, aber auch Unter­stüt­zung bei Kosten für tier­ärzt­liche Behand­lungen ver­letzter Wei­de­tiere. Gleich­zeitig müssen wir einen effek­ti­veren Umgang mit Pro­blem­wölfen finden. Bisher ist es zwar mög­lich, diese zu ent­nehmen, die büro­kra­ti­schen Hürden dafür sind jedoch sehr hoch.”

Volkmar Winkler

Spre­cher für Land­wirt­schaft und Umwelt

Für ein trans­pa­rentes Vor­gehen zur Wolfs­the­matik in Sachsen benö­tigen wir einen umfas­senden Ver­gleich aller natio­nalen Rege­lungen in der EU zum Umgang mit dem Wolf. Aus diesem sollte her­vor­gehen, welche wei­ter­ge­henden Optionen zur Ver­fü­gung stehen, um den Schutz von Wei­de­tieren und Wild­tieren zu erhöhen. Wir begrüßen die der­zeit lau­fenden Dia­log­for­mate auf Bundes- und Lan­des­ebene. Wir erwarten aber auch gleich­zeitig zügig kon­krete Schritte:

1. Anpassungen auf europäischer Ebene

Das euro­päi­sche Recht ist dahin­ge­hend anzu­passen, dass ein regio­nales Bestands­ma­nage­ment, analog den Grenzen der Bun­des­länder, ermög­licht wird. Hierzu bedarf es:

  • einer klaren Posi­tio­nie­rung auf Bun­des­ebene, dass eine solche Ände­rung auf EU-Ebene bean­tragt wird und
  • eines Fahr­plans, aus dem her­vor­geht, wel­cher zeit­liche Rahmen dem Ver­fahren zu einer sol­chen Ände­rung hin­ter­legt wird.

2. Umstufung innerhalb der Fauna Flora Habitatrichtlinie

Der Wolf ist für Sachsen in den Anhang V der FFH-Richt­linie umzu­stufen. Die EU-Kom­mis­sion und ins­be­son­dere die EU- Kom­mis­si­ons­prä­si­dentin stehen in der kon­kreten Ver­ant­wor­tung, end­lich zu han­deln.

 

3. Entnahme von Problemwölfen

Die Ent­nahme soge­nannter Pro­blem­wölfe ist bereits heute mög­lich, muss jedoch deut­lich ver­ein­facht werden. Der Bund muss dabei die zu hohen Hürden im Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz abbauen. Der Bund muss ebenso Gespräche mit der EU auf­nehmen, damit das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz und die Landes-Jagd­ge­setze ver­än­dert werden, um die Ent­nahme von Wölfen im zeit­li­chen und räum­li­chen Zusam­men­hang mit Nutz­tier­rissen oder Annä­he­rungen an Sied­lungs­ge­biete wei­test­ge­hend zu ermög­li­chen.

 

4. Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Her­den­schutz­maß­nahmen, ins­be­son­dere durch Zäune und Her­den­schutz­hunde, und auch die Tier­hal­ter­be­ra­tungen müssen unbü­ro­kra­tisch und wei­terhin aus­kömm­lich geför­dert werden. Dar­über hinaus müssen Mittel bereit­ge­stellt werden, um die hohen tier­ärzt­li­chen Kosten für ver­letzte, aber nicht getö­tete Wei­de­tiere auf­zu­fangen. Im Sinne einer schnel­leren Hand­lungs­fä­hig­keit for­dern wir eine Beweis­last­um­kehr. Wird ein Wolfs­riss durch die Gut­ach­te­rinnen und Gut­achter als wahr­schein­lich erachtet, so können unver­züg­lich die wei­teren Schritte ein­ge­leitet werden. Die Bera­tungen für Kleinst­tier­halter müssen inten­si­viert werden.

 

5. kurzfristige Regulierung von Wölfen ermöglichen

In Gebieten mit tem­po­rären Hot­spots von Wolfs­an­griffen sollte auf­grund von sofor­tigen Besich­ti­gungs­gut­achten eine Ent­nahme von Wölfen zur Regu­lie­rung kurz­fristig ermög­licht werden.

 

6. Zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen

In Gebieten, in denen klas­si­sche Her­den­schutz­maß­nahmen nicht mög­lich oder unver­hält­nis­mäßig sind, sind zusätz­liche Schutz­maß­nahmen zu ergreifen.

 

7. Feststellung Erhaltungszustand

Eine sofor­tige Fest­stel­lung des güns­tigen Erhal­tungs­zu­standes des Wolfes in Sachsen.

 

8. Weiterentwicklung der Wolfsmanagementverordnung

Die Säch­si­sche Wolfs­ma­nage­ment­ver­ord­nung ist wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und im Sinne der vor­ge­nannten Punkte rechts­si­cher anzu­passen.

 

9. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Weidetierhaltung

Die wirt­schaft­liche Situa­tion der Wei­de­tier­hal­tung muss nach­haltig ver­bes­sert werden. Es braucht bes­sere Ver­mark­tungs­op­tionen und aus­kömm­liche Ein­nahmen für die erzeugten Pro­dukte und Öko­sys­tem­dienst­leis­tungen.