Der Wolf ist wieder da. Bis zur Jahrtausendwende galten Wölfe in Sachsen als ausgestorben. Seitdem haben sie sich nach und nach wieder angesiedelt. Derzeit leben sie in 36 Gebieten in Sachsen verteilt. Aber in manchen Regionen bringt das für Landwirte und Weidetierhalter auch Probleme mit sich. Denn schließlich ist der Wolf ein Raubtier und Schafherden ein gefundenes Fressen. Wir nehmen die Sorgen der betroffenen Landwirte ernst, denn für einige bedeutet das eine deutliche wirtschaftliche Belastung. Wir wollen dafür eine ausgewogene Lösung finden, die den Schutz des Wolfes und die Interessen der Landwirte und Weidetierhalter gleichermaßen berücksichtigt.
Dafür haben wir im September ein Positionspapier beschlossen. Ziel des Positionspapiers ist es, Wege aufzuzeigen, wie man auf die entstandenen Herausforderungen reagieren kann und welche Schritte gegangen werden müssen, um Konflikte zwischen Wolf und Mensch zu minimieren.
Das Papier legt den Fokus auf neun Punkte:
- Anpassungen auf europäischer Ebene
- Umstufung innerhalb der Fauna Flora Habitatrichtlinie
- Entnahme von Problemwölfen
- Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
- kurzfristige Regulierung von Wölfen ermöglichen
- Zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen
- Feststellung Erhaltungszustand
- Weiterentwicklung der Wolfsmanagementverordnung
- Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Weidetierhaltung
„Wir wissen, dass die wirtschaftlichen Belastungen der Landwirte sowie der Weidetierhalter durch Wolfsrisse in einigen sächsischen Regionen teilweise enorm sind. Daher brauchen wir unbürokratische Förderungen von Herdenschutzmaßnahmen und Tierhalterberatungen, aber auch Unterstützung bei Kosten für tierärztliche Behandlungen verletzter Weidetiere. Gleichzeitig müssen wir einen effektiveren Umgang mit Problemwölfen finden. Bisher ist es zwar möglich, diese zu entnehmen, die bürokratischen Hürden dafür sind jedoch sehr hoch.”
Für ein transparentes Vorgehen zur Wolfsthematik in Sachsen benötigen wir einen umfassenden Vergleich aller nationalen Regelungen in der EU zum Umgang mit dem Wolf. Aus diesem sollte hervorgehen, welche weitergehenden Optionen zur Verfügung stehen, um den Schutz von Weidetieren und Wildtieren zu erhöhen. Wir begrüßen die derzeit laufenden Dialogformate auf Bundes- und Landesebene. Wir erwarten aber auch gleichzeitig zügig konkrete Schritte:
1. Anpassungen auf europäischer Ebene
Das europäische Recht ist dahingehend anzupassen, dass ein regionales Bestandsmanagement, analog den Grenzen der Bundesländer, ermöglicht wird. Hierzu bedarf es:
- einer klaren Positionierung auf Bundesebene, dass eine solche Änderung auf EU-Ebene beantragt wird und
- eines Fahrplans, aus dem hervorgeht, welcher zeitliche Rahmen dem Verfahren zu einer solchen Änderung hinterlegt wird.
2. Umstufung innerhalb der Fauna Flora Habitatrichtlinie
Der Wolf ist für Sachsen in den Anhang V der FFH-Richtlinie umzustufen. Die EU-Kommission und insbesondere die EU- Kommissionspräsidentin stehen in der konkreten Verantwortung, endlich zu handeln.
3. Entnahme von Problemwölfen
Die Entnahme sogenannter Problemwölfe ist bereits heute möglich, muss jedoch deutlich vereinfacht werden. Der Bund muss dabei die zu hohen Hürden im Bundesnaturschutzgesetz abbauen. Der Bund muss ebenso Gespräche mit der EU aufnehmen, damit das Bundesnaturschutzgesetz und die Landes-Jagdgesetze verändert werden, um die Entnahme von Wölfen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Nutztierrissen oder Annäherungen an Siedlungsgebiete weitestgehend zu ermöglichen.
4. Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere durch Zäune und Herdenschutzhunde, und auch die Tierhalterberatungen müssen unbürokratisch und weiterhin auskömmlich gefördert werden. Darüber hinaus müssen Mittel bereitgestellt werden, um die hohen tierärztlichen Kosten für verletzte, aber nicht getötete Weidetiere aufzufangen. Im Sinne einer schnelleren Handlungsfähigkeit fordern wir eine Beweislastumkehr. Wird ein Wolfsriss durch die Gutachterinnen und Gutachter als wahrscheinlich erachtet, so können unverzüglich die weiteren Schritte eingeleitet werden. Die Beratungen für Kleinsttierhalter müssen intensiviert werden.
5. kurzfristige Regulierung von Wölfen ermöglichen
In Gebieten mit temporären Hotspots von Wolfsangriffen sollte aufgrund von sofortigen Besichtigungsgutachten eine Entnahme von Wölfen zur Regulierung kurzfristig ermöglicht werden.
6. Zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen
In Gebieten, in denen klassische Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder unverhältnismäßig sind, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
7. Feststellung Erhaltungszustand
Eine sofortige Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes in Sachsen.
8. Weiterentwicklung der Wolfsmanagementverordnung
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung ist weiterzuentwickeln und im Sinne der vorgenannten Punkte rechtssicher anzupassen.
9. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Weidetierhaltung
Die wirtschaftliche Situation der Weidetierhaltung muss nachhaltig verbessert werden. Es braucht bessere Vermarktungsoptionen und auskömmliche Einnahmen für die erzeugten Produkte und Ökosystemdienstleistungen.