Petitionen sind Seismographen für gesellschaftliche Probleme

3. Mai 2017

Bericht von der Reise des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages nach Schottland – 3. bis 7. April 2017
Von Juliane Pfeil-Zabel, Harald Baumann-Haske und Jörg Vieweg.

Adobe Stock – Mel­po­mene

Eine Dele­ga­tion des Peti­ti­ons­aus­schusses des Säch­si­schen Land­tages hat Anfang April London und Edin­burgh besucht und dabei einen Ein­blick in das Peti­ti­ons­wesen des Ver­ei­nigten König­reichs erhalten. Viele Anre­gungen wurden auf dem Rückweg im Gepäck der SPD-Abge­ord­neten Jörg Vieweg, Juliane Pfeil-Zabel und Harald Bau­mann-Hasske ver­staut und mit nach Sachsen genommen.
Nur eine Woche zuvor hatte Pre­mier­mi­nis­terin The­resa May einen Brief an EU-Rats­prä­si­dent Donald Tusk geschickt und damit offi­ziell den Brexit ein­ge­reicht – den geplanten Aus­tritt des Ver­ei­nigten König­reichs aus der Euro­päi­schen Union. Es über­raschte wenig, dass bei den zahl­rei­chen Treffen auch dieses Thema wie­der­holt auf­ge­griffen wurde und auf großes Inter­esse bei den säch­si­schen Besu­chern stieß. Bei den diversen Refe­renden und Kon­flikt­li­nien den Über­blick zu behalten, ist für Kon­ti­nen­tal­eu­ro­päer gar nicht so ein­fach: Wäh­rend der eng­li­sche Lan­des­teil des König­reichs den Aus­tritt befür­wortet, lehnt die Haupt­stadt London und die Mehr­heit der schot­ti­schen Bevöl­ke­rung diesen ab.

Ins­ge­samt hat sich die Dele­ga­tion an sechs ver­schie­denen Stellen ein ganz kon­kretes Bild vor Ort gemacht. Auf­fällig dabei ist der Stel­len­wert, der den Peti­tionen uni­sono bei­gemessen wurde. Jim O’Neill vom Scot­tish Prison Ser­vice hat in seiner Orga­ni­sa­tion gar einen Kul­tur­wandel aus­ge­macht und mit den Worten zusam­men­ge­fasst: „Peti­tionen müssen als etwas Gutes und Posi­tives betrachtet werden.“ Neben dem Beschwer­de­system im Straf­vollzug (Scot­tish Prison Ser­vice) standen Peti­tionen auf kom­mu­naler Ebene (Stadt Edin­burgh), auf Ebene des schot­ti­schen Lan­des­teils (Par­la­ment in Edin­burgh) und der Zen­tral­re­gie­rung (bri­ti­sches Unter­haus) in London auf dem Pro­gramm. Spe­zi­fi­scher wurde es bei der Scot­tish Legal Com­plaints Com­mis­sion zum Thema Beschwerden gegen Rechts­be­rufe und beim Par­lia­men­tary and Health Ser­vice Ombudsman. Diese Stelle geht ins­be­son­dere Beschwerden nach, die das natio­nale Gesund­heits­system (NHS) betreffen. Dar­über hinaus wurden auch poli­ti­sche Gespräche mit Ver­tre­te­rinnen und Ver­tre­tern der Deut­schen Bot­schaft und des Gene­ral­kon­su­lats sowie Wis­sen­schaft­lern der Uni­ver­sity of Edin­burgh geführt.

Ombudswesen

Die Insti­tu­tion des Ombuds­manns ist die offi­zi­elle Schlich­tungs­stelle in Groß­bri­tan­nien und am ehesten mit dem Wirken eines Peti­ti­ons­aus­schusses in deut­schen Land­tagen und dem Bun­destag ver­gleichbar. Die Ombuds­stellen (Bür­ger­be­auf­tragten) gibt es bei­spiels­weise für Finanzen, Kom­mu­nales, Gesund­heit, aber auch für den Fuß­ball. Beim Ombuds­mann für das Gesund­heits­wesen Groß­bri­tan­niens (Par­lia­men­tary and Health Ser­vice Ombuds­mann) sind 430 Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter beschäf­tigt. Diese unter­su­chen jähr­lich etwa 28.000 Beschwerden im bri­ti­schen Gesund­heits­wesen. Der Behör­den­leiter (Ombuds­mann) ver­fügt über ein lan­des­weit hohes Ansehen und wird für fünf Jahre im Kon­sens gewählt. Die Beschwer­de­be­hörde ist dabei direkt dem bri­ti­schen Par­la­ment unter­stellt und ver­fügt über weit­rei­chende Kom­pe­tenzen bei der Unter­su­chung von Beschwerden. So können bei­spiels­weise eigene Gut­achten in Auf­trag geben werden, um Ent­schei­dungs­pro­zesse aller betei­ligten Behörden zu unter­su­chen. Dar­über hinaus kann der Ombuds­mann Gerichte anrufen, im Ein­zel­fall aber auch Grund­satz­ent­schei­dungen treffen. Sein Han­deln hat letzt­lich direkte Aus­wir­kung auf Ent­schei­dungen des bri­ti­schen Par­la­ments. Am Ende des Pro­zesses kann eine Geset­zes­än­de­rung des House of Com­mons stehen. In vielen Fällen führt sie aber zumin­dest zur Ände­rung von Ver­wal­tungs­ent­schei­dungen und damit zu kon­kreten Lösungen für Ein­zelne oder ganze Gruppen von Betrof­fenen.
Die Ein­rich­tung dieser Schieds­be­hörde geht auf den Mal­ad­mi­nis­tra­tion Act oder auch Ombudsman Act aus dem Jahr 1980 zurück. Dahinter steckt die Über­zeu­gung, dass Beschwerden und Peti­tionen etwas Gutes sind, da sie Geset­zes­lü­cken offen­baren und damit wie Seis­mo­gra­phen für aktu­elle Gerech­tig­keits­fragen wirken. Der Ombuds­mann soll sicher­stellen, dass Beschwerden von Politik und Ver­wal­tung wirk­lich ernst genommen werden.

Petitionswesen

Ein modernes, bür­ger­nahes und trans­pa­rentes Peti­ti­ons­wesen benö­tigt in erster Hin­sicht einen ein­fa­chen Zugang zu den Beschwer­de­stellen. Mit­tels Online-Platt­formen der ver­schie­denen Ebenen können Men­schen, die in Eng­land und Schott­land leben, ihre Beschwerden unbü­ro­kra­tisch an die jewei­ligen Beschwer­de­stellen richten. Wie bereits beschrieben, sind die Ombuds­stellen in Groß­bri­tan­nien von zen­traler Bedeu­tung und erster Ansprech­partner für ver­schie­dene pri­vate und öffent­liche Pro­bleme. Auf der Ebene der Zen­tral­re­gie­rung agiert ein Peti­ti­ons­aus­schuss in West­minster, der aus­schließ­lich Peti­tionen berät, die von natio­naler Bedeu­tung sind. Um diese ein­zu­rei­chen, gibt es die Inter­net­seite peti​tion​.par​lia​ment​.uk. Darauf zu finden sind alle Peti­tionen, die ein zen­trales natio­nales Thema betreffen, min­des­tens fünf Mit­un­ter­zeichner haben, ein­zig­artig sind (ein Thema darf nicht zweimal vor­ge­tragen werden), und form­ge­recht, nicht belei­di­gend oder lustig gemeint sind. Welche Peti­tionen vom Aus­schuss behan­delt werden, ent­scheidet dieser selbst. Die Online-Platt­form bietet jedoch allen die Mög­lich­keit, For­de­rungen zu unter­stützen, indem man offi­ziell mit­un­ter­zeichnet. Wird eine Peti­tion von 10.000 Men­schen unter­zeichnet, so wird diese von der Regie­rung beant­wortet, werden min­des­tens 100.000 Mit­un­ter­zeichner gefunden, wird die Peti­tion im Par­la­ment dis­ku­tiert. Durch dieses Ver­fahren ermög­licht man den Petenten, Unter­stützer für ihr Vor­haben zu gene­rieren. Die Bür­ge­rinnen und Bürger können jeder­zeit ein­sehen, welche Beschwerden vor­ge­tragen wurden.
Ein noch trans­pa­ren­teres Ver­fahren hat der Peti­ti­ons­aus­schuss des schot­ti­schen Par­la­ments gewählt. Petenten – hierbei ist zu bemerken, dass es in Schott­land keine Rolle spielt, ob man bri­ti­scher Bürger ist oder über­haupt in Schott­land lebt – müssen sich ledig­lich auf einer Platt­form anmelden, auf der sie die Peti­tion online stellen oder eine Peti­tion mit­un­ter­zeichnen möchten. Jedoch werden nicht nur die Peti­tion selbst ver­öf­fent­licht, son­dern auch jeder wei­tere Bericht zu dieser Peti­tion. Sowohl die Petenten als auch jeder Inter­es­sierte können Kom­men­tare zu den Stel­lung­nahmen hin­ter­lassen. Dis­ku­tiert werden die Peti­tionen nicht allein im zustän­digen Aus­schuss, sie können auch the­men­spe­zi­fisch in andere Fach­aus­schüsse über­wiesen werden. Alle Aus­schuss­sit­zungen im schot­ti­schen Par­la­ment finden öffent­lich statt und werden live über­tragen. Nur in Aus­nah­me­fällen wird nicht­öf­fent­lich getagt.
Ob eine Peti­tion geschlossen wird, kann auch im Fach­aus­schuss beschlossen werden. Grund­sätz­lich ist jedoch anzu­merken, dass die Anzahl der zu bera­tenden Peti­tionen, sowohl in Eng­land, als auch in Schott­land, über­schaubar ist. Durch die weit aus­ge­baute Struktur der Ombuds­stellen, die indi­vi­du­elle Fragen in den ver­schie­densten Lebens­be­rei­chen betreuen, werden in den Par­la­menten aus­schließ­lich Themen von natio­naler Bedeu­tung behan­delt.

Scottish Legal Complaints Commission (SLCC)

Die SLCC ist eine öffent­liche Beschwer­de­stelle über Rechts­an­wälte. Nachdem 1998 das schot­ti­sche Par­la­ment wieder ein­ge­führt worden war, gab es als­bald ein starkes Bedürfnis in der Bevöl­ke­rung, Rechts­an­wälte einer beson­deren Kon­trolle zu unter­ziehen. Denn es häuften sich Beschwerden, denen durch die Selbst­ver­wal­tungs­ein­rich­tungen (bar asso­cia­tion) nicht (aus­rei­chend) abge­holfen wurde oder werden konnte. Die SLCC bemüht sich um Ver­mitt­lung bei Strei­tig­keiten zwi­schen Anwalt und Man­dant, wobei offen­sicht­lich eine erheb­liche Anzahl von Beschwerden darauf beruht, dass die Kom­mu­ni­ka­tion nicht funk­tio­niert. Die SLCC muss anwalt­li­ches Han­deln erklären, weil die Man­danten Zusam­men­hänge nicht ver­stehen oder ihren Anwälten nicht glauben. Ein wesent­li­cher Teil von mehr als 25 Pro­zent bezieht sich auf Immo­bi­li­en­ge­schäfte, die nicht – wie bei uns in Sachsen – durch einen unab­hän­gigen Notar geschlossen, son­dern von beiden Seiten unter Anwälten aus­ge­han­delt werden. Die neu­trale Funk­tion des Notars, der darauf zu achten hat, dass keine Seite benach­tei­ligt wird, fehlt. Das ist eine Arbeits­be­schaf­fungs­maß­nahme für Anwälte mit hohen Streit­werten. Anwälte werden übli­cher­weise zugleich als Makler tätig (!). Kann die SLCC keine Eini­gung ver­mit­teln, kann auch die Stelle eine Art Schieds­spruch fällen, gegen den der Rechtsweg zulässig ist. Der SLCC-Geschäfts­führer stellte seine Tätig­keit recht lebendig dar und erklärte, er erhalte von Anwälten keine Weih­nachts­ge­schenke.

Scottish Prison Service (SPS)

Der SPS ist eine selbst­stän­dige Behörde, die für die Ver­wal­tung der Straf­an­stalten in Schott­land zuständig ist – für etwa 7.500 Gefan­gene in ca. 20 Straf­an­stalten. Schott­land hat 5,3 Mil­lionen Ein­wohner. Zum Ver­gleich: Sachsen hat bei 4 Mil­lionen Ein­woh­nern ca. 4.000 Straf­ge­fan­gene in 10 Anstalten. Der SPS nahm seine Arbeit erst nach der erneuten Selb­stän­dig­keit Schott­lands im Jahr 1998 auf. Damals war der Straf­vollzug auf dem Status des 19. Jahr­hun­derts, geprägt von Gewalt, Gefan­ge­nen­auf­ständen und einer nicht vor­han­denen Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Voll­zugs­be­amten. Inzwi­schen gibt es ein Ver­trau­ens­ver­hältnis in den Anstalten, wenn es auch 2016 nach Neu­eröff­nung der modernsten Anstalt noch einmal einen Auf­stand gab.
Es gibt im Vollzug keine Dro­gen­be­hand­lung. Das Über­gangs­ma­nage­ment beginnt unter Ein­be­zie­hung von Sozi­al­ar­bei­tern sechs Wochen vor der Ent­las­sung. Der Sozi­al­ar­beiter begleitet den Ent­las­senen dann wei­tere sechs Wochen. Das kann ver­län­gert werden. Dadurch soll ver­hin­dert werden, dass die für die Reso­zia­li­sie­rung so wich­tige Zeit unmit­telbar nach der Ent­las­sung, in der Ent­las­sene in der „nor­malen Welt“ Fuß fassen müssen, nicht durch Unkenntnis oder büro­kra­ti­sche Hürden wieder in die Krise und den kri­mi­nellen Rück­fall führt.
Gegen­stand des Besuchs war das Beschwer­de­system in den Anstalten. Es ist aus­ge­klü­gelt und recht weit­ge­hend. Bei einer Beschwerde gegen einen Voll­zug­be­diens­teten muss binnen 48 Stunden Abhilfe geschaffen oder eine befrie­di­gende Ant­wort erteilt werden. Geschieht keine Abhilfe und wird die Beschwerde auf­recht­erhalten, wird ein schrift­li­cher Vor­gang daraus. Befasst wird ein drei­köp­figes Gre­mium aus Anstalts­lei­tung und zwei Bediens­teten, gegen dessen Ent­schei­dung der Rechtsweg eröffnet ist. Eine Betei­li­gung einer Gefan­ge­nen­ver­tre­tung am Ver­fahren scheint aller­dings nicht vor­ge­sehen zu sein. So etwas wie eine Gefan­ge­nen­ge­werk­schaft gibt es nicht. Wich­tigster Beschwer­de­ge­gen­stand ist die Unter­brin­gung in Anstalten fern der Heimat, was die Besuche durch Freunde und Ver­wandte erschwert. Sie ist aber gele­gent­lich erfor­der­lich, um per­sön­lich ver­fein­dete Gefan­gene nicht in einer Anstalt unter­zu­bringen. Gewalt­kri­mi­na­lität im Vollzug kommt vor, ist aber zurück­ge­gangen.
Wich­tigster Ver­fah­rens­ge­gen­stand sind Dis­zi­pli­nar­strafen, bei deren Ver­hän­gung ein gericht­li­ches Ver­fahren statt­findet, gegen dessen abschlie­ßende Ent­schei­dung der Rechtsweg eröffnet ist.

Ausblick

Neben den Peti­ti­ons­themen wurde auch eine Absen­kung des Wahl­al­ters auf 16 Jahre dis­ku­tiert. Die empi­ri­schen Befunde aus Schott­land sind durchaus viel­ver­spre­chend: Beim Refe­rendum über die Unab­hän­gig­keit Schott­lands im Jahr 2014 war diese Gruppe abstim­mungs­be­rech­tigt. Es zeigte sich, dass die Absen­kung des Alters posi­tive Effekte hatte: Die Wahr­schein­lich­keit an der Abstim­mung teil­zu­nehmen stieg stark an, außerdem infor­mierten sich Jugend­liche aus Schott­land deut­lich inten­siver als die­selbe Alters­gruppe im Rest des Landes. Auch die poli­ti­sche Betei­li­gung ist stark ange­stiegen.
Doch zurück zum Peti­ti­ons­wesen: Zwar ver­fügt der Säch­si­sche Landtag über ein modernes und trans­pa­rentes Beschwer­de­system, trotzdem ist es ihm als Gesetz­geber und Ver­fas­sungs­organ mög­lich, auch das säch­si­sche Peti­ti­ons­recht mit mehr Kom­pe­tenzen aus­zu­statten und damit noch bür­ger­freund­li­cher zu gestalten. Als Bei­spiel mit Ver­bes­se­rungs­po­ten­tial können die Online-Ver­fahren genannt werden, die das hie­sige Peti­ti­ons­wesen nicht nur trans­pa­renter, son­dern auch effek­tiver machen könnten. Ein anderes Bei­spiel sind Mehr­fach­pe­ti­tionen: Durch die Mög­lich­keit eines Mit­zeich­nungs­ver­fah­rens ließen sich Mehr­fach­pe­ti­tionen ver­meiden. Der Aus­schuss könnte inten­siver über gene­relle Sach­ver­halte dis­ku­tieren, anstatt manch einen Sach­ver­halt in meh­reren Sit­zungen wie­der­holt zu beschließen.
„Das Ver­ei­nigte König­reich betreibt seit Anfang der 1980er Jahre einen hohen Auf­wand für ein bür­ger­freund­li­ches Beschwer­de­wesen. Dies hat letzt­lich eine neue Feh­ler­kultur eta­bliert, die zu mehr Ver­trauen in Ver­wal­tung und Politik geführt hat. Vor diesem Hin­ter­grund sollte auch das aus den 1990er Jahren stam­mende säch­si­sche Beschwer­de­recht wei­ter­ent­wi­ckelt werden“, so das Fazit von Jörg Vieweg, Obmann der SPD-Frak­tion im Peti­ti­ons­aus­schuss des Land­tages.