Rechten Terror klar benennen und bekämpfen

1. April 2016

Hen­ning Homann: „Ich begrüße, dass sich die Bun­des­an­walt­schaft in der Sache ein­schaltet. Wir brau­chen ein ent­schie­denes Vor­gehen des Rechts­staats gegen rechte Straf­täter und Struk­turen.

Die Frei­taler Bür­ger­wehr steht in einer langen Reihe von extrem rechten Orga­ni­sa­tionen in Sachsen.  Die Ver­fahren gegen Sturm 34 und die SSS und die ver­hält­nis­mäßig milden Urteile zeigen, dass hier genauer ermit­telt und hin­ge­schaut werden muss. Es ist wichtig, das Pro­blem Rechts­ter­ro­rismus klar zu benennen. Dass das Pro­blem von poli­ti­schen Ver­ant­wor­tungs­trä­gern so lange nicht ernst genommen oder sogar ver­harm­lost wurde, hat die Bil­dung rechts­ter­ro­ris­ti­scher Struk­turen begüns­tigt.“

Harald Bau­mann-Hasske, ergänzt: „Druch die mög­liche Über­nahme der Ermitt­lungen durch die Bun­des­an­walt­schaft zeigt sich, dass diese nicht nur ein erheb­li­ches Gewalt­po­ten­tial erkennt, son­dern dass der Ver­dacht einer Gefahr für die öffent­liche Sicher­heit von über­re­gio­naler Bedeu­tung nahe­liegt.“