Booster fürs Wohnen: Zweckentfremdungsverbot und Gebäudetyp E beschlossen

19.01.2024

Heute hat der Ausschuss für Regionalentwicklung im Sächsischen Landtag den von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum sowie eine kleine Novelle der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Dazu erklärt Juliane Pfeil, Obfrau der SPD-Fraktion im Ausschuss:

„Unser Ziel ist es, dass Mieten auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben. Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen, nach Mietpreisbremse und der besseren Förderung des sozialen Wohnungsbaus, einen weiteren Baustein an die Hand.“  

Albrecht Pallas, Sprecher für Bauen und Wohnen, führt weiter aus: „Bezahlbarer Wohnraum in den sächsischen Großstädten ist Mangelware. Daher müssen wir im Freistaat alle Möglichkeiten ausschöpfen, preisgünstigen Wohnraum zu sichern oder wiederherzustellen. Die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem durch touristische Vermarktung, ist in Dresden und Leipzig weiter im Kommen. Deshalb brauchen die Kommunen eine geeignete Rechtsgrundlage, um dagegen mit eigenen Satzungen vorzugehen.“

„Und wir müssen auch schneller und einfacher Wohnraum schaffen. Mit einer kleinen Novelle der Bauordnung und der Einführung eines Gebäudetyp E erhoffen wir uns einen Booster für den Wohnungsbau. Durch Abbau und Vereinfachung von Baunormen ermöglichen wir neue Impulse für schnelleres und bezahlbares Bauen, gerade auch für den sozialen Wohnungsbau“, so Pfeil abschließend.

Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz können Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in ihren Satzungen festschreiben, dass Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen für Airbnb oder ähnliches ausgewiesen und genutzt werden dürfen und so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Bestehende Ferienwohnungen bleiben davon ausgenommen.

Die kleine Novelle der Sächsischen Bauordnung im Zuge der Abwendung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland umfasst neben Regelungen zur Bauvorlageberechtigung auch die Einführung eines Gebäudetyp E, den Entfall der Stellplatzpflicht bei Gebäudeaufstockungen, eine Vereinfachung bei der Errichtung von Elektro-Ladesäulen sowie die Anhebung von Höhenbegrenzungen von Funkmasten zur Verbesserung des 5G-Mobilfunknetzes.