+++ Zwischenbericht ist keine Vorfestlegung auf einen Standort +++ Atomausstieg darf nicht infrage gestellt werden +++
„Der Zwischenbericht zur Endlagersuche liegt vor und stellt fest, welche Regionen prinzipiell für ein Atommüll-Endlager geeignet sind. Voraussetzung für ein akzeptiertes Endlager war eine ‚weiße Landkarte‘, also dass alle Regionen Deutschlands in Betracht kommen und dass es keine politischen Vorfestlegungen gibt. Das ist und bleibt richtig. Welche Gesteinsarten geeignet sind, ist eine wissenschaftliche Frage und keine politische. Wer jetzt reflexartig ganze Regionen wieder von der Karte streichen will, handelt populistisch und gefährdet das Ziel, einen geeigneten Standort für die sichere Lagerung des gefährlichen Mülls zu finden“, so Volkmar Winkler.
„Die Schwierigkeiten, ein Endlager zu finden, zeigen überdeutlich, wie wichtig der Atomausstieg ist. Daran darf nicht gerüttelt werden – erst recht nicht von denen, die kein Endlager in ihrer Region wollen. Auch ein Verweis auf mögliche technische Lösungen oder neue Reaktor-Generationen sind nichts weiter als Augenwischerei, da sie schlicht nicht funktionieren. Um die Energiewende zu meistern und der Klimakrise zu begegnen braucht es mehr erneuerbare Energien und deutlich weniger Energieverbrauch. Das ist auch eine Frage der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen. Auf eine technische Lösung in ferner Zukunft zu hoffen, gefährdet unseren Planeten“, so Winkler abschließend.
Hintergrund
Pressemitteilung der Bundesgesellschaft für Endlagerung: https://www.bge.de/de/aktuelles/meldungen-und-pressemitteilungen/meldung/news/2020/9/498-standortauswahl/ mit Detailinfos und einer Karte mit den im Zwischenbericht benannten Gebieten. Außerdem wird ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben:
„Wie geht es weiter?
In diesem weiteren Verlauf der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die BGE unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete schließlich einen Standortvorschlag für Regionen, die in Phase zwei oberirdisch erkundet werden könnten. Die übertägig zu erkundenden Standortregionen werden nach vorheriger Prüfung durch das BASE und einer weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung vom Bundesgesetzgeber festgelegt. In Phase 2 ermittelt die BGE im Rahmen der übertägigen Erkundung Standorte, die sie zur untertägigen Erkundung vorschlägt. Nach Abschluss der untertägigen Erkundung wird für 2031 der Standortvorschlag angestrebt.“