Sozialausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition – mehr Geld für die Pflege

19.04.2021

Sozialausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition – mehr Geld für die Pflege

19.4.2021

In den Fachausschüssen des Landtages werden jetzt die Änderungsanträge der Koalition beraten. Damit wird der Entwurf der Regierung geändert. Im Sozialausschuss gab es z.B. Anträge  zur Erhöhung der Jugendpauschale, zum Landesblindengeld oder zur Integration. Und beim Thema Pflege werden rund 3,25 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.
3,25 Millionen Euro  zusätzlich für die Pflege: zur Umsetzung der Empfehlungen  der Enquete- Kommission  (+ 2 Millionen Euro)  für ein Landesprogramm „Ausbildungs- offensive Pflege“ (+ 1,25 Millionen Euro)
Simone Lang, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Behandlung von Änderungsanträgen der Koalition zum Doppelhaushalt 2021/22 im Sozialausschuss:

In seiner heutigen Sitzung hat der Sozialausschuss die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen zum Doppelhaushalt 2021/22 beraten. Die eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassten eine Reihe von Themen. Anträge gab es zum Beispiel zur Erhöhung der Jugendpauschale, zum Landesblindengeld und zur Integration.

Auch beim Thema Pflege hat sich die Koalition darauf verständigt, Veränderungen am Entwurf der Staatsregierung vorzunehmen. So sollen rund 3,25 Millionen Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung stehen.

Dazu erklärt Simone Lang: „In der letzten Legislatur gab es eine Enquetekommission Pflege, in der wir fraktionsübergreifend intensiv zusammengearbeitet haben, um umfassende Lösungsansätze im Pflegebereich zu finden. Im Haushalt sollen nun 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen, um die Handlungsempfehlungen der Kommission umzusetzen. Vorgesehen waren zunächst 0,5 Millionen Euro jährlich.

Außerdem sollen zusätzliche 1,25 Millionen Euro für ein Landesförderprogramm ‘Ausbildungsoffensive Pflege’ bereitgestellt werden.“

Alle Änderungsanträge der Koalition wurden mit Mehrheit im Ausschuss angenommen. Die abschließende Beratung des Doppelhaushaltes 2021/22 wird am 19. und 20. Mai im Landtag erfolgen.