Kliese: Kinderschutz muss höheren Stellenwert erhalten – auch in der Justiz

20. September 2023

Kin­der­rechte stärken – auch in der Justiz, meint unsere Abge­ord­nete @Hanka Kliese. Wenn Kinder, die Opfer straf­barer Hand­lungen wurden, vor Gericht der Gefahr einer Retrau­ma­ti­sie­rung aus­ge­setzt sind, weil sie als Zeugen aus­sagen müssen, ist das inak­zep­tabel. Wir begegnen diesem untrag­baren Zustand, indem wir die Rechte von Kin­dern und Jugend­li­chen in den Mit­tel­punkt stellen.

  • Durch Infor­ma­tionen, die für Kinder und Jugend­liche leicht ver­ständ­lich und zugäng­lich sind.
  • Durch die Stär­kung der psy­cho­so­zialen Pro­zess­be­glei­tung.
  • Durch gezielte Ange­bote zur Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung von Rich­te­rinnen und Rich­tern im Umgang mit Kin­dern, zur kind­ge­rechten Befra­gung, zur alters­ge­rechten Kom­mu­ni­ka­tion.

Ein Vor­bild ist das Child­hood-Haus Leipzig. Dort arbeitet empa­thi­sches und hoch­qua­li­fi­ziertes Per­sonal mit Fach­kennt­nissen in Berei­chen von Psy­cho­logie und Medizin eng mit Polizei und Justiz zusammen, um so durch Gewalt oder Miss­brauch trau­ma­ti­sierten Kin­dern z. B. mehr­fache Aus­sagen vor Gericht zu ersparen. Wir wollen, dass es mehr dieser inter­dis­zi­pli­nären Häuser gibt.

Zum im Plenum beschlos­senen Koali­ti­ons­an­trag „Kind­ge­rechte Justiz – beson­dere Schutz­be­dürf­tig­keit beachten” erklärt Hanka Kliese, unsere Spre­cherin für Jus­tiz­vollzug, Recht und Ver­fas­sung:

“Der Antrag ist ein wich­tiger Bei­trag zum Kin­der­schutz, der in Sachsen in den kom­menden Jahren unbe­dingt höheren Stel­len­wert erhalten soll. Wenn Kinder, die Opfer straf­barer Hand­lungen wurden, vor Gericht der Gefahr einer Retrau­ma­ti­sie­rung aus­ge­setzt sind, weil sie als Zeugen aus­sagen müssen, ist das inak­zep­tabel. Wir begegnen diesem untrag­baren Zustand, indem wir die Rechte von Kin­dern und Jugend­li­chen in den Mit­tel­punkt stellen. Durch Infor­ma­tionen, die für Kinder und Jugend­liche leicht ver­ständ­lich und zugäng­lich sind. Durch die Stär­kung der psy­cho­so­zialen Pro­zess­be­glei­tung. Durch gezielte Ange­bote zur Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung von Rich­te­rinnen und Rich­tern im Umgang mit Kin­dern, zur kind­ge­rechten Befra­gung, zur alters­ge­rechten Kom­mu­ni­ka­tion.”

“Wir wollen, dass es mehr inter­dis­zi­pli­näre Häuser gibt, bei denen Kin­der­schutz im Zen­trum des Han­delns steht. Das Child­hood-Haus in Leipzig ist dafür ein gutes Vor­bild. Dort arbeitet empa­thi­sches und hoch­qua­li­fi­ziertes Per­sonal mit Fach­kennt­nissen in Berei­chen von Psy­cho­logie und Medizin eng mit Polizei und Justiz zusammen, um so durch Gewalt oder Miss­brauch trau­ma­ti­sierten Kin­dern z. B. mehr­fache Aus­sagen vor Gericht zu ersparen.”