Krankenhausgesetz: Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen hat für uns höchste Priorität

19.07.2022

Heute wurde im Kabinett der Entwurf für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz verabschiedet. Dazu führt Simone Lang, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, aus:

„Im Rahmen einer Zukunftswerkstatt, ausgerichtet vom sächsischen Sozialministerium, wurden bereits 2021 die Weichen für die künftige sächsische Krankenhauslandschaft gestellt. Mit der Novelle des Krankenhausgesetzes, deren Entwurf heute im Kabinett verabschiedet wurde, wollen wir auch dem von den Expert:innen erarbeiteten Zielbild gerecht werden. Das aktuelle Krankenhausgesetz ist fast 30 Jahres alt, es muss daher dringend an die Herausforderungen der Zeit angepasst werden.”

„Die höchste Priorität hat für uns dabei eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten. Denn niemandem nützt ein Krankenhaus um die Ecke, in das man mit ungutem Gefühl reingeht, weil die nötige Erfahrung oder das nötige Personal vor Ort fehlen. Daher ist für uns klar, dass die Krankenhausnovelle weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung vorsehen muss. Hierbei ist es aber im Sinne der Patientinnen und Patienten, spezialisierte Eingriffe nur an Schwerpunktstandorten durchzuführen. In dieser Grundversorgung spielen die Krankenhäuser auf dem Land natürlich eine wichtige Rolle, denn sie gewähren eine wohnortnahe Versorgung und können noch stärker auch für ambulante Angebote genutzt werden.”

„Auch mit Blick auf den Fachkräftebedarf, die Qualitätssicherung und den nötigen Wissenstransfer ist eine deutlich stärkere Kooperation und Vernetzung zwischen den Krankenhäusern erstrebenswert. Hierfür soll die fachliche Zusammenarbeit gefördert und Anreize für regionale und überregionale Kooperationen geschaffen werden. Denn auch hier muss das Prinzip gelten, dass das Wohl der Patientinnen und Patienten an erster Stelle kommt.”

„In Sachsen stehen der Bevölkerung 78 Krankenhäuser für die stationäre Versorgung zur Verfügung. Und wenn wir ehrlich sind, brauchen wir sie alle. Die Frage ist jedoch – mit Blick auf Fachkräftemangel, demografische Entwicklung und Qualitätssicherung – in welcher Form und mit welchem Angebot. Wir sehen in dem zu novellierenden Krankenhausgesetz eine Möglichkeit für einige Häuser sich weiterzuentwickeln und so die Versorgung vor Ort sicherzustellen.”

Mehr Informationen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1051508

Foto: Adobe Stock I sudok1