Krankenhausgesetz: Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen hat für uns höchste Priorität

19. Juli 2022

Heute wurde im Kabi­nett der Ent­wurf für ein neues Säch­si­sches Kran­ken­haus­ge­setz ver­ab­schiedet. Dazu führt Simone Lang, gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, aus:

„Im Rahmen einer Zukunfts­werk­statt, aus­ge­richtet vom säch­si­schen Sozi­al­mi­nis­te­rium, wurden bereits 2021 die Wei­chen für die künf­tige säch­si­sche Kran­ken­haus­land­schaft gestellt. Mit der Novelle des Kran­ken­haus­ge­setzes, deren Ent­wurf heute im Kabi­nett ver­ab­schiedet wurde, wollen wir auch dem von den Expert:innen erar­bei­teten Ziel­bild gerecht werden. Das aktu­elle Kran­ken­haus­ge­setz ist fast 30 Jahres alt, es muss daher drin­gend an die Her­aus­for­de­rungen der Zeit ange­passt werden.”

„Die höchste Prio­rität hat für uns dabei eine qua­li­tativ hoch­wer­tige Ver­sor­gung der Pati­en­tinnen und Pati­enten. Denn nie­mandem nützt ein Kran­ken­haus um die Ecke, in das man mit ungutem Gefühl rein­geht, weil die nötige Erfah­rung oder das nötige Per­sonal vor Ort fehlen. Daher ist für uns klar, dass die Kran­ken­haus­no­velle wei­terhin eine flä­chen­de­ckende Grund­ver­sor­gung vor­sehen muss. Hierbei ist es aber im Sinne der Pati­en­tinnen und Pati­enten, spe­zia­li­sierte Ein­griffe nur an Schwer­punkt­stand­orten durch­zu­führen. In dieser Grund­ver­sor­gung spielen die Kran­ken­häuser auf dem Land natür­lich eine wich­tige Rolle, denn sie gewähren eine wohn­ort­nahe Ver­sor­gung und können noch stärker auch für ambu­lante Ange­bote genutzt werden.”

„Auch mit Blick auf den Fach­kräf­te­be­darf, die Qua­li­täts­si­che­rung und den nötigen Wis­sens­transfer ist eine deut­lich stär­kere Koope­ra­tion und Ver­net­zung zwi­schen den Kran­ken­häu­sern erstre­bens­wert. Hierfür soll die fach­liche Zusam­men­ar­beit geför­dert und Anreize für regio­nale und über­re­gio­nale Koope­ra­tionen geschaffen werden. Denn auch hier muss das Prinzip gelten, dass das Wohl der Pati­en­tinnen und Pati­enten an erster Stelle kommt.”

„In Sachsen stehen der Bevöl­ke­rung 78 Kran­ken­häuser für die sta­tio­näre Ver­sor­gung zur Ver­fü­gung. Und wenn wir ehr­lich sind, brau­chen wir sie alle. Die Frage ist jedoch – mit Blick auf Fach­kräf­te­mangel, demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung und Qua­li­täts­si­che­rung – in wel­cher Form und mit wel­chem Angebot. Wir sehen in dem zu novel­lie­renden Kran­ken­haus­ge­setz eine Mög­lich­keit für einige Häuser sich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und so die Ver­sor­gung vor Ort sicher­zu­stellen.”

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Foto: Adobe Stock I sudok1