Mann: Urteil stärkt Initiativen und Vorgehen gegen Hass im Internet

16. Juni 2020

„Das heute erlas­sene Urteil in der Klage des Ein-Pro­zent e.V. gegen Face­book ist ein Mei­len­stein in den Bemü­hungen, gegen Hass und Hetze in sozialen Netz­werken vor­zu­gehen“, so Holger Mann, digi­tal­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Land­tags­frak­tion, am Dienstag „Der Urteils­spruch stellt klar, dass es sozialen Netz­werken grund­sätz­lich frei­stehe, ‚Hass­or­ga­ni­sa­tionen‘ aus­zu­schließen. Außerdem ist auch die Löschung von bestehenden Konten bei Ver­stößen gegen die Gemein­schafts­stan­dards zulässig, solange dies nach­voll­ziehbar – auf Basis der all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen – begründet wird.“

„Das Urteil bestä­tigt die Ver­ant­wor­tung von Inter­net­platt­formen für die Inhalte Dritter und stärkt ihre Hand­lungs­fä­hig­keit, gegen Hass im Netz vor­zu­gehen. Unmit­telbar schwächt es die Hass­kam­pa­gnen des Ein-Pro­zent e.V. und seiner Unter­stützer gegen Jour­na­listen und Min­der­heiten auf Face­book und Insta­gram“, so Mann.

Hin­ter­grund: Das Ober­lan­des­ge­richt Dresden hat die Klage des Ein-Pro­zent e.V.  gegen die Löschung ihrer Face­book- und Insta­gram-Kontos heute klar abge­wiesen. Face­book und anderen sozialen Netz­werken sei dem­nach nicht zu Leis­tungen ver­pflichtet, wenn sich der Verein und seine Unter­stützer nicht an die Gemein­schafts­stan­dards halten. Face­book habe glaub­haft machen können, dass der Ein-Pro­zent e.V. die Vor­aus­set­zungen für die Ein­stu­fung als Hass­or­ga­ni­sa­tion erfülle. Ins­be­son­dere sei der Schluss gerecht­fer­tigt, dass die ideo­lo­gi­sche Aus­rich­tung des Ver­eines darauf abziele, Per­sonen auf­grund ihrer eth­ni­schen Abstam­mung oder reli­giösen Über­zeu­gung anzu­greifen.

Quelle: https://​www​.justiz​.sachsen​.de/​o​l​g​/​c​o​n​t​e​n​t​/​2​4​3​4​.​h​t​m​#​a​r​t​i​c​l​e​2​463