Pallas: Wohnungen sind zum Wohnen da!

1. März 2024

Albrecht Pallas, Spre­cher für Bauen und Wohnen der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zum Antrag der SPD-Frak­tion im Dresdner Stadtrat zum Zweck­ent­frem­dungs­verbot von Wohn­raum. Der Antrag wurde am gest­rigen Tag im Stadtrat beschlossen:  

“Bei einem ange­spannten Woh­nungs­markt, in dem Fami­lien kaum noch eine Woh­nung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigen­tümer mit Airbnb lieber das schnelle Geld machen wollen, als die Woh­nungen an Men­schen zu ver­mieten, die sie drin­gend brau­chen. Mit dem gest­rigen Stadt­rats­be­schluss kann dem in Dresden bald ein Riegel vor­ge­schoben werden.”

“Am 31. Januar 2024 haben wir im Säch­si­schen Landtag mit dem Beschluss des Gesetzes über die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum in Sachsen (Druck­sache 7/14305) dafür den Grund­stein gelegt. Wir haben damit Kom­munen die Rechts­grund­lage gegeben, um mit eigenen Sat­zungen gegen die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum vor­zu­gehen. Dresden hat ges­tern den ersten Schritt dafür getan. Und wir freuen uns dar­über, dass das auch bald in Leipzig der Fall sein wird.”

“Die Miete muss auch für Nor­mal­ver­diener erschwing­lich bleiben, egal ob sie nun in einem säch­si­schen Dorf, einer Klein­stadt, oder in Dresden oder Leipzig wohnen. Das regelt eben nicht der Markt, denn pri­vate Inves­toren bauen gewinn­ori­en­tiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Für die SPD ist klar: Woh­nungen sind zual­ler­erst zum Wohnen da!”

Info: Mit dem Zweck­ent­frem­dungs­ver­bots­ge­setz können Städte und Gemeinden mit ange­spanntem Woh­nungs­markt in ihren Sat­zungen fest­schreiben, dass Miet­woh­nungen nicht als Feri­en­woh­nungen für Airbnb oder ähn­li­ches aus­ge­wiesen und genutzt werden dürfen und so dem regu­lären Woh­nungs­markt ent­zogen werden. Bestehende Feri­en­woh­nungen bleiben davon aus­ge­nommen.