Albrecht Pallas, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Antrag der SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Der Antrag wurde am gestrigen Tag im Stadtrat beschlossen:
“Bei einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem Familien kaum noch eine Wohnung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigentümer mit Airbnb lieber das schnelle Geld machen wollen, als die Wohnungen an Menschen zu vermieten, die sie dringend brauchen. Mit dem gestrigen Stadtratsbeschluss kann dem in Dresden bald ein Riegel vorgeschoben werden.”
“Am 31. Januar 2024 haben wir im Sächsischen Landtag mit dem Beschluss des Gesetzes über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen (Drucksache 7/14305) dafür den Grundstein gelegt. Wir haben damit Kommunen die Rechtsgrundlage gegeben, um mit eigenen Satzungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Dresden hat gestern den ersten Schritt dafür getan. Und wir freuen uns darüber, dass das auch bald in Leipzig der Fall sein wird.”
“Die Miete muss auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben, egal ob sie nun in einem sächsischen Dorf, einer Kleinstadt, oder in Dresden oder Leipzig wohnen. Das regelt eben nicht der Markt, denn private Investoren bauen gewinnorientiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Für die SPD ist klar: Wohnungen sind zuallererst zum Wohnen da!”
Info: Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz können Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in ihren Satzungen festschreiben, dass Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen für Airbnb oder ähnliches ausgewiesen und genutzt werden dürfen und so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Bestehende Ferienwohnungen bleiben davon ausgenommen.