Zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (Drs 7/10078) führt Juliane Pfeil, familien- und kinderpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, aus:
„Durch den monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro werden die Chancen von Kindern und Jugendlichen zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung und am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bereits vor Einführung der Kindergrundsicherung ein Stück verbessert. Diese Maßnahme ist neben dem Kinderbonus in Höhe von 100 Euro ein Teil des umfangreichen Entlastungspakets.”
„Wir warten mit der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nicht bis zur Umsetzung der umfassenden Reform rund um eine Kindergrundsicherung, sondern handeln bereits jetzt! Der Schritt ist eine Brücke zur Kindergrundsicherung. Denn Kinder dürfen nicht in Armut aufwachsen.”
Hintergrund: Am 12. Mai 2022 hat der Bundestag für einen finanziellen Sofortzuschlag für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie gestimmt. Das Sofort- und Einmalzahlungsgesetz sieht vor, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mindestsicherungsbezug ab Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten. Um den mit dem Bundesgesetz beschlossenen monatlichen Sofortzuschlag im Freistaat umsetzen zu können, bedarf es einer Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, da die Bundesländer die Träger der Leistung landesgesetzlich bestimmen müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe als zuständige Träger für die Leistung eines Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche bestimmt.