Pfeil: Kinder dürfen nicht in Armut aufwachsen – Sofortzuschlag als Brücke zur Kindergrundsicherung

14. Juli 2022

Zum Vierten Gesetz zur Ände­rung des Säch­si­schen Gesetzes zur Aus­füh­rung des Sozi­al­ge­setz­bu­ches (Drs 7/10078) führt Juliane Pfeil, fami­lien- und kin­der­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, aus:

„Durch den monat­li­chen Sofort­zu­schlag von 20 Euro werden die Chancen von Kin­dern und Jugend­li­chen zur gesell­schaft­li­chen Teil­habe, zur Teil­habe an Bil­dung und am Aus­bil­dungs- und Arbeits­markt bereits vor Ein­füh­rung der Kin­der­grund­si­che­rung ein Stück ver­bes­sert. Diese Maß­nahme ist neben dem Kin­der­bonus in Höhe von 100 Euro ein Teil des umfang­rei­chen Ent­las­tungs­pa­kets.”

„Wir warten mit der Unter­stüt­zung von Kin­dern und Jugend­li­chen nicht bis zur Umset­zung der umfas­senden Reform rund um eine Kin­der­grund­si­che­rung, son­dern han­deln bereits jetzt! Der Schritt ist eine Brücke zur Kin­der­grund­si­che­rung. Denn Kinder dürfen nicht in Armut auf­wachsen.”

Hin­ter­grund: Am 12. Mai 2022 hat der Bun­destag für einen finan­zi­ellen Sofort­zu­schlag für Kinder und einer Ein­mal­zah­lung an erwach­sene Leis­tungs­be­rech­tigte der sozialen Min­dest­si­che­rungs­sys­teme aus Anlass der Covid-19-Pan­demie gestimmt. Das Sofort- und Ein­mal­zah­lungs­ge­setz sieht vor, dass Kinder, Jugend­liche und junge Erwach­sene im Min­dest­si­che­rungs­bezug ab Juli 2022 einen monat­li­chen Sofort­zu­schlag in Höhe von 20 Euro erhalten. Um den mit dem Bun­des­ge­setz beschlos­senen monat­li­chen Sofort­zu­schlag im Frei­staat umsetzen zu können, bedarf es einer Ände­rung des Säch­si­schen Gesetzes zur Aus­füh­rung des Sozi­al­ge­setz­bu­ches, da die Bun­des­länder die Träger der Leis­tung lan­des­ge­setz­lich bestimmen müssen. Mit dem vor­lie­genden Gesetz­ent­wurf werden die Land­kreise und kreis­freien Städte als ört­liche Träger der Sozi­al­hilfe als zustän­dige Träger für die Leis­tung eines Sofort­zu­schlags für Kinder und Jugend­liche bestimmt.