Die sächsische Kinder- und Jugendhilfe braucht Entlastung bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter

12.10.2023

Seit Anfang des Jahres wurden in Sachsen bereits 1959 unbegleitete minderjährige Geflüchtete  aufgenommen. Anders als die volljährigen Geflüchteten werden diese durch Einrichtungen der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen, versorgt und betreut. Auch die weitere Integration in Schule, Ausbildung oder Arbeitsmarkt wird über sie organisiert.

Seit dem Sommer stieg die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten deutlich an, wodurch die Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe an ihre Grenzen kommen. Daher haben das Sozialministerium, der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sowie der Sächsische Landkreistag (SLKT) mit einem dreistufigen Forderungs- und Prüfungskatalog an die Bundesregierung gewandt, um die kommunalen Hilfsstrukturen zu entlasten.

Die Kinder- und Jugendpolitikerin der SPD-Fraktion, Juliane Pfeil, begrüßt das Vorgehen von Petra Köpping: „Mit der Unterstützung von Petra Köpping und ihrem Ministerium haben die Kommunen bereits in den vergangenen Jahren diese umfassende Aufgabe sehr gut bestritten. Um nun der überlastenden Situation im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu begegnen sind die Forderungen gut abgewogen. Der Schutz und die schnelle Integration der Minderjährigen steht dabei weiterhin im Vordergrund.“

Juliane Pfeil: „Petra Köpping zeigt, dass sich die Kommunen in Krisensituationen auf sie verlassen können.“ 

 

Sozialministerin Petra Köpping begründet ihren Vorstoß: „Wir verstehen die Sorgen der Kommunen und befinden uns mit den Verantwortlichen in enger Abstimmung. Klar ist, dass die Aufnahme der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer für Sachsen eine riesige Aufgabe bedeutet. Es sind Verbesserungen nötig und wir müssen gemeinsam klären, wie wir diese umsetzen können.“

Mit zwei Erlassen 2022 und in diesem Herbst wurde die kommunale Ebene bereits bestmöglich unterstützt und Standardabweichungen erlaubt. Das Ministerium fordert nun, gemeinsam mit den Kommunen, vom Bund, dass er den Aufbau und den Betrieb kommunaler Infrastruktur für vorläufige Schutzmaßnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vollumfänglich finanziert. Diese Vorhaltekosten sollen Einrichtungen und Personal dauerhaft finanzieren, dies gibt Stabilität und Planungssicherheit. Niemandem ist mit einem ständigen Auf und Ab bei Schließung und Öffnung von Einrichtungen geholfen. Die Kapazitäten sollen flexibel nutzbar sein und allen Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

Die kommunalen Jugendämter leisten bei der herausfordernden Betreuung der unbegleiteten Geflüchteten die besonders schutzbedürftig sind, unglaublich viel. Für dieses außerordentliche Engagement – auch der Träger der Jugendhilfe – möchte ich mich herzlich bedanken“, so die Ministerin. „Es ist im Interesse von uns allen, dass sie auch mit unserem Landesjugendamt weiterhin gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Auch das Landesjugendamt ist hier hoch engagiert und leistet Außerordentliches. Daher werden wir uns bei einem gemeinsamen Termin in Kürze nochmals abstimmen, wie wir die Herausforderungen am besten gemeinsam meistern.“

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