Die sächsische Kinder- und Jugendhilfe braucht Entlastung bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter

12. Oktober 2023

Seit Anfang des Jahres wurden in Sachsen bereits 1959 unbe­glei­tete min­der­jäh­rige Geflüch­tete  auf­ge­nommen. Anders als die voll­jäh­rigen Geflüch­teten werden diese durch Ein­rich­tungen der säch­si­schen Kinder- und Jugend­hilfe auf­ge­nommen, ver­sorgt und betreut. Auch die wei­tere Inte­gra­tion in Schule, Aus­bil­dung oder Arbeits­markt wird über sie orga­ni­siert.

Seit dem Sommer stieg die Zahl der unbe­glei­teten min­der­jäh­rigen Geflüch­teten deut­lich an, wodurch die Ein­rich­tungen der Kinder und Jugend­hilfe an ihre Grenzen kommen. Daher haben das Sozi­al­mi­nis­te­rium, der Säch­si­sche Städte- und Gemein­detag (SSG) sowie der Säch­si­sche Land­kreistag (SLKT) mit einem drei­stu­figen For­de­rungs- und Prü­fungs­ka­talog an die Bun­des­re­gie­rung gewandt, um die kom­mu­nalen Hilfs­struk­turen zu ent­lasten.

Die Kinder- und Jugend­po­li­ti­kerin der SPD-Frak­tion, Juliane Pfeil, begrüßt das Vor­gehen von Petra Köp­ping: „Mit der Unter­stüt­zung von Petra Köp­ping und ihrem Minis­te­rium haben die Kom­munen bereits in den ver­gan­genen Jahren diese umfas­sende Auf­gabe sehr gut bestritten. Um nun der über­las­tenden Situa­tion im Sinne der Kinder und Jugend­li­chen zu begegnen sind die For­de­rungen gut abge­wogen. Der Schutz und die schnelle Inte­gra­tion der Min­der­jäh­rigen steht dabei wei­terhin im Vor­der­grund.”

Juliane Pfeil: „Petra Köp­ping zeigt, dass sich die Kom­munen in Kri­sen­si­tua­tionen auf sie ver­lassen können.” 

 

Sozi­al­mi­nis­terin Petra Köp­ping begründet ihren Vor­stoß: „Wir ver­stehen die Sorgen der Kom­munen und befinden uns mit den Ver­ant­wort­li­chen in enger Abstim­mung. Klar ist, dass die Auf­nahme der unbe­gleitet ein­ge­reisten min­der­jäh­rigen Aus­länder für Sachsen eine rie­sige Auf­gabe bedeutet. Es sind Ver­bes­se­rungen nötig und wir müssen gemeinsam klären, wie wir diese umsetzen können.”

Mit zwei Erlassen 2022 und in diesem Herbst wurde die kom­mu­nale Ebene bereits best­mög­lich unter­stützt und Stan­dard­ab­wei­chungen erlaubt. Das Minis­te­rium for­dert nun, gemeinsam mit den Kom­munen, vom Bund, dass er den Aufbau und den Betrieb kom­mu­naler Infra­struktur für vor­läu­fige Schutz­maß­nahmen bei unbe­glei­teten min­der­jäh­rigen Geflüch­teten voll­um­fäng­lich finan­ziert. Diese Vor­hal­te­kosten sollen Ein­rich­tungen und Per­sonal dau­er­haft finan­zieren, dies gibt Sta­bi­lität und Pla­nungs­si­cher­heit. Nie­mandem ist mit einem stän­digen Auf und Ab bei Schlie­ßung und Öff­nung von Ein­rich­tungen geholfen. Die Kapa­zi­täten sollen fle­xibel nutzbar sein und allen Kin­dern und Jugend­li­chen zugu­te­kommen.

Die kom­mu­nalen Jugend­ämter leisten bei der her­aus­for­dernden Betreuung der unbe­glei­teten Geflüch­teten die beson­ders schutz­be­dürftig sind, unglaub­lich viel. Für dieses außer­or­dent­liche Enga­ge­ment – auch der Träger der Jugend­hilfe – möchte ich mich herz­lich bedanken”, so die Minis­terin. „Es ist im Inter­esse von uns allen, dass sie auch mit unserem Lan­des­ju­gendamt wei­terhin gut und ver­trau­ens­voll zusam­men­ar­beiten. Auch das Lan­des­ju­gendamt ist hier hoch enga­giert und leistet Außer­or­dent­li­ches. Daher werden wir uns bei einem gemein­samen Termin in Kürze noch­mals abstimmen, wie wir die Her­aus­for­de­rungen am besten gemeinsam meis­tern.“

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