Wir erleichtern den Studienzugang für künftige Lehrer und Spitzensportler

6. Mai 2019

Heute hat der Wis­sen­schafts­aus­schuss des Land­tages dem Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­ons­frak­tionen zur Erleich­te­rung der Hoch­schul­zu­las­sung (Drs. 6/17121) zuge­stimmt. Damit werden in Sachsen bei der Zulas­sung zum Lehr­amts­stu­dium das Frei­wil­lige Soziale Jahr (FSJ) Päd­agogik bzw. ver­gleich­bare päd­ago­gisch-prak­ti­sche Vor­er­fah­rungen künftig ange­messen berück­sich­tigt, eine soge­nannte Pro­fil­quote für Spit­zen­sportler ein­ge­führt sowie die Vorab-Quote für in der beruf­li­chen Bil­dung Qua­li­fi­zierte gesetz­lich gere­gelt. Das Gesetz soll im Mai-Plenum ver­ab­schiedet werden.

Dazu sagt die hoch­schul­po­li­ti­sche Spre­cherin der CDU-Frak­tion, Aline Fiedler: „Das Gesetz ist ein wei­terer wich­tiger Schritt, die aktu­ellen Her­aus­for­de­rungen in unserem Bil­dungs­system mit gut aus­ge­bil­deten Leh­rern zügig zu lösen. Damit halten wir Wort und machen das Lehr­amts­stu­dium in Sachsen für junge Men­schen ein Stück attrak­tiver.“

„Dar­über hinaus erleich­tern wir den Zugang zu einem Hoch­schul­stu­dium für unsere Spit­zen­sportler. Sie leisten einen beson­deren Dienst für unserer Land. Diese Leis­tung soll ihnen mit einem leich­teren Zugang zu einem Stu­dium in Sachsen aner­kannt werden“, so die CDU-Hoch­schul­po­li­ti­kerin.

Der hoch­schul­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion, Holger Mann: „Mit dem Beschluss zur erleich­terten Hoch­schul­zu­las­sung für Spit­zen­sportler setzen wir einen wei­teren Punkt des Koali­ti­ons­ver­trages um. Top-Ath­leten benö­tigen auch eine beruf­liche Per­spek­tive für die Zeit nach dem Leis­tungs­sport. Ein Stu­dium kann dafür den Weg ebnen. Wir ver­bes­sern so zudem die Chancen, dass Spit­zen­sportler in Sachsen bleiben.“

Mann weiter: „Wir nehmen mit dem FSJ Päd­agogik und der Vorab-Quote für in der beruf­li­chen Bil­dung qua­li­fi­zierte Ansätze ins Hoch­schul­zu­las­sungs­recht  auf, die der Stu­dien- und Berufs­ori­en­tie­rung sowie der Durch­läs­sig­keit unseres Bil­dungs­system dienen.“

Fiedler und Mann abschlie­ßend: „Dieses Gesetz wird zum 1. April 2020 in Kraft treten. Damit berück­sich­tigen wir die Hin­weise der Lan­des­rek­to­ren­kon­fe­renz, da das Bewer­bungs- und Zulas­sungs­ver­fahren für das kom­mende Win­ter­se­mester bereits am 1. Mai diesen Jahres gestartet ist.“