Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung

9. Februar 2022

Im Säch­si­schen Landtag wurde heute die 3. Kom­mu­nal­rechts­no­velle beraten und beschlossen. Das Kom­mu­nal­recht – also die gesetz­li­chen Grund­lagen für die wich­tige Arbeit in Städten, Gemeinden und Land­kreisen wird regel­mäßig auf aktu­elle Ent­wick­lungen sowie Bedürf­nisse über­prüft und an neue Bedin­gungen und Her­aus­for­de­rungen vor Ort ange­passt.


Zum zweiten Mal inner­halb von fünf Jahren hat die SPD die weit­rei­chenden Moder­ni­sie­rungen der gesetz­li­chen Grund­lagen für die wich­tige Arbeit in unseren Gemeinden, Städten und Land­kreisen geprägt. Wäh­rend der Schwer­punkt der 2. Kom­mu­nal­rechts­no­velle 2017 auf einem Ausbau der ört­li­chen Betei­li­gung, z.B. durch die neue Stadt­be­zirks­ver­fas­sung, lag, nimmt die jet­zige 3. Novelle die gesamte kom­mu­nale Familie in den Blick. Wir stärken und Erleich­tern die Hand­lungs­mög­lich­keiten für die Bürgermeister:innen bzw. Landrät:innen und ihre Ver­wal­tungen, für die ehren­amt­li­chen Gemein­de­räte und Kreis­tage sowie für die Bür­ge­rinnen und Bürger. Unser grund­le­gendes Ziel bei der Novelle: das kom­mu­nale Dreieck aus Bürgermeister:in/Landrät:in, Gemeinderat/​Kreistag und Bevöl­ke­rung stärken.


Berück­sich­ti­gung finden bei der aktu­ellen Novelle vor allem:

1) Die Pan­de­mie­si­tua­tion, die auch Aus­wir­kungen auf die poli­ti­sche Arbeit in den Kom­munen hat.
2) Die Erkennt­nisse rund um die letzten Kom­mu­nal­wahlen 2019.
3) Die aktu­ellen Berichte aus der kom­mu­nalen Praxis.

Mit Blick auf die anhal­tende Pan­de­mie­si­tua­tion im Frei­staat und die anste­henden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen in diesem Früh­jahr braucht es drin­gend Rechts­si­cher­heit im Bereich der vir­tu­ellen Rats­sit­zungen und der optio­nalen Haupt­amt­lich­keit für kom­mu­nale Wahlbeamt:innen. Diese Sicher­heit geben wir jetzt mit dem Dritten Gesetz zur Fort­ent­wick­lung des Kom­mu­nal­rechts. Daher war es uns beson­ders wichtig, die Novelle so schnell wie mög­lich auf den Weg zu bringen und der kom­mu­nalen Familie damit die not­wen­dige Sicher­heit zu geben.  


Der Fokus liegt bei der Novelle auf, der:

a) Siche­rung der Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­munen in der Pan­de­mie­si­tua­tion, z.B. vir­tu­elle Rats­sit­zungen und Fort­ent­wick­lung des kom­mu­nalen Wirt­schaf­tens

b) Stär­kung der Mit­be­stim­mung vor Ort durch die Absen­kung von Quoren und dem ver­ein­fachten Zugang zu kom­mu­nal­po­li­ti­schen Infor­ma­tionen
c) Stär­kung der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Frak­ti­ons­ar­beit, ins­be­son­dere durch die Nach­schär­fung im Bereich der Frak­ti­ons­bil­dung und ‑aus­stat­tung sowie der Kon­troll­mög­lich­keit gegen­über der Ver­wal­tung

d) Auf­wer­tung der ehren­amt­li­chen Bürgermeister:innen-Tätigkeit zur Haupt­amt­lich­keit und Aner­ken­nung der ehren­amt­li­chen Arbeit durch Ein­füh­rung eines Ehren­solds

e) Ermög­li­chung von einem wei­teren Bei­geord­neten für die ein­woh­ner­stärksten Groß­städte und Land­kreise

f) Stär­kung kom­mu­naler Selbst­ver­wal­tung durch die Über­tra­gung der Aus­schuss­ver­tre­tungs­re­ge­lungen

g) Schaf­fung einer Rechts­grund­lage für Mit­tei­lungen aus nicht-öffent­li­chen Sit­zungen


Ände­rungs­an­trag der Koali­tion

Eine Kern­her­aus­for­de­rung bei der Novelle war, vir­tu­elle Rats­sit­zungen und Live-Strea­ming rechts­si­cher aus­zu­ge­stalten und die Kom­munen bei den Ände­rungen wei­test­ge­hend mit­zu­nehmen. Die Rück­mel­dungen aus der kom­mu­nalen Praxis zur Novelle waren auch der Grund, warum wir als Koali­tion durch einen Ände­rungs­an­trag noch einmal nach­ge­schärft hatten. Zugleich wurden im Rahmen einer Anhö­rung im Innen­aus­schuss wei­terer Ände­rungs­be­darf sei­tens der kom­mu­nalen Ebene offen­kundig. 


Stär­kung der kom­mu­nalen Familie und der Bür­ger­be­tei­li­gung

Uns war und ist es als Frak­tion beson­ders wichtig: Die kom­mu­nale Familie und die häufig ehren­amt­liche Demo­kra­tie­ar­beit vor Ort zu stärken. Es ging uns bei der Novelle daher ins­be­son­dere darum, die Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­munen in der Pan­demie zu erhalten, die Gre­mien- und Frak­ti­ons­ar­beit zu stärken und den Weg dafür zu bereiten, die kom­mu­nalen Ent­schei­dungen trans­pa­renter zu machen. 

 

Foto: Adobe Stock I Sina Ettmer

 

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Albrecht Pallas, Kommunalpolitischer Sprecher

Durch die Dritte Kom­mu­nal­rechts­no­velle stärken wir die kom­mu­nale Familie und die Bür­ger­be­tei­li­gung. Wir geben unseren Städten, Gemeinden und Land­kreisen ein Stück mehr Hand­lungs­fä­hig­keit. Das ist wichtig und richtig, denn die Kom­munen sind Herz­kam­mern unserer Demo­kratie.

Mit dem Gesetz schaffen wir end­lich Rechts­si­cher­heit für vir­tu­elle Rats­sit­zungen und im Bereich der optio­nalen Haupt­amt­lich­keit für kom­mu­nale Wahl­be­am­tinnen und ‑beamte. Das ist gerade mit Blick auf die anste­henden Kom­mu­nal­wahlen wichtig.

Unser Ände­rungs­an­trag basierte auf Rück­mel­dungen aus der kom­mu­nalen Praxis zum Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung und den Anmer­kungen bei der Anhö­rung zur Novelle bei der letzten Sit­zung des Innen­aus­schusses. Zen­tral war für uns, dass die kom­mu­nale Familie und die Bür­ger­be­tei­li­gung deut­lich gestärkt werden. Daher haben wir den Ent­wurf nach­ge­schärft.

Mit der Digi­ta­li­sie­rung der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Arbeit setzen wir die Segel in Rich­tung Zukunft, auch über die Pan­demie hinaus. Wichtig ist, die Kom­munen hand­lungs­fähig zu halten und dabei die ehren­amt­liche Arbeit von Gemeinde- oder Kreisrät:innen zu erleich­tern und zu stärken. Des­halb schaffen wir auch im Bereich der Auf­stel­lung von aus­ste­henden Jah­res­ab­schlüssen sowie bei der Ver­län­ge­rung von finan­zi­ellen Ent­schei­dungs­grund­lagen Abhilfe.

Durch die Novelle stärken wir zudem die Zivil­ge­sell­schaft: die Bür­ge­rinnen und Bürger, die ihr kom­mu­nales Umfeld mit­ge­stalten wollen. Ihnen wollen wir mehr Raum geben, die Erfah­rung von Selbst­wirk­sam­keit in unserem demo­kra­ti­schen Gemein­wesen zu machen. Das ist beson­ders wichtig, weil wir überall einen stillen Teil der Bevöl­ke­rung haben, der das Gefühl hat, ihre Wün­sche, Ziele und All­tags­pro­bleme werden von der Politik nicht gesehen. Des­halb wollen wir die Bür­ger­be­tei­li­gung ver­ein­fa­chen. Die kom­mu­nale Familie braucht jedes Mit­glied, um stark zu sein. Denn es braucht Kraft für die Her­aus­for­de­rungen, die täg­lich vor Ort zu bewäl­tigen sind.

Albrecht Pallas, SPD-Innen­po­li­tiker