Albrecht Pallas, Sprecher für Bauen und Wohnen, zum Beschluss des Gesetzes über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen (Drucksache 7/14305) im Sächsischen Landtag:
“Bei einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem Familien kaum noch eine Wohnung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigentümer mit airbnb lieber das schnelle Geld machen wollen, als die Wohnungen an Menschen zu vermieten, die sie dringend brauchen. Mit dem Beschluss kann dem in den Großstädten bald ein Riegel vorgeschoben werden. Neben Mietpreisbremse und sozialem Wohnungsbau ergreifen wir nun die nächste Maßnahme hin zu bezahlbarem Wohnraum.
Die Kommunen haben nun eine Rechtsgrundlage, um mit eigenen Satzungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Denn: die Miete muss auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben, egal ob sie nun in einem sächsischen Dorf, einer Kleinstadt, oder in Dresden oder Leipzig wohnen. Das regelt eben nicht der Markt, denn private Investoren bauen gewinnorientiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Wir wollen auch etwas gegen Leerstand aus Spekulationsgründen tun. Also gegen Eigentümer, die Wohnungen bewusst leer stehen lassen in der Hoffnung, bei einer günstigen Marktlage später noch mehr Geld damit machen zu können. Für die SPD ist klar: Wohnungen sind zuallererst zum Wohnen da!”
Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz können Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in ihren Satzungen festschreiben, dass Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen für Airbnb oder ähnliches ausgewiesen und genutzt werden dürfen und so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Bestehende Ferienwohnungen bleiben davon ausgenommen.