Pallas: Wohnungen sind zum Wohnen da!

1. Februar 2024

Albrecht Pallas, Spre­cher für Bauen und Wohnen, zum Beschluss des Gesetzes über die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum in Sachsen (Druck­sache 7/14305) im Säch­si­schen Landtag:

“Bei einem ange­spannten Woh­nungs­markt, in dem Fami­lien kaum noch eine Woh­nung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigen­tümer mit airbnb lieber das schnelle Geld machen wollen, als die Woh­nungen an Men­schen zu ver­mieten, die sie drin­gend brau­chen. Mit dem Beschluss kann dem in den Groß­städten bald ein Riegel vor­ge­schoben werden. Neben Miet­preis­bremse und sozialem Woh­nungsbau ergreifen wir nun die nächste Maß­nahme hin zu bezahl­barem Wohn­raum.

Die Kom­munen haben nun eine Rechts­grund­lage, um mit eigenen Sat­zungen gegen die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum vor­zu­gehen. Denn: die Miete muss auch für Nor­mal­ver­diener erschwing­lich bleiben, egal ob sie nun in einem säch­si­schen Dorf, einer Klein­stadt, oder in Dresden oder Leipzig wohnen. Das regelt eben nicht der Markt, denn pri­vate Inves­toren bauen gewinn­ori­en­tiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Wir wollen auch etwas gegen Leer­stand aus Spe­ku­la­ti­ons­gründen tun. Also gegen Eigen­tümer, die Woh­nungen bewusst leer stehen lassen in der Hoff­nung, bei einer güns­tigen Markt­lage später noch mehr Geld damit machen zu können. Für die SPD ist klar: Woh­nungen sind zual­ler­erst zum Wohnen da!”

 

Mit dem Zweck­ent­frem­dungs­ver­bots­ge­setz können Städte und Gemeinden mit ange­spanntem Woh­nungs­markt in ihren Sat­zungen fest­schreiben, dass Miet­woh­nungen nicht als Feri­en­woh­nungen für Airbnb oder ähn­li­ches aus­ge­wiesen und genutzt werden dürfen und so dem regu­lären Woh­nungs­markt ent­zogen werden. Bestehende Feri­en­woh­nungen bleiben davon aus­ge­nommen.