Koalition reformiert Dienstrecht

27. Juni 2018

+++ SPD als Zug­pferd für den hand­lungs­fä­higen Staat +++

Mario Pecher, Finanz­po­li­tiker der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zur Dienst­rechts­no­velle:

„Wir sorgen dafür, dass der Staat wieder funk­tio­niert – bür­gernah, effi­zient und vor allem hand­lungs­fähig. Nach Jahren der Kür­zungen und des Per­so­nal­ab­baus ist das auch drin­gend not­wendig. Die SPD ist hier das Zug­pferd. Seit 2014 arbeiten wir ständig und Schritt für Schritt an guten Ver­bes­se­rungen.

Mit dem heute refor­mierten Dienst­recht gehen wir einen wei­teren wich­tigen Schritt.

Wir stärken das Berufs­be­am­tentum als wich­tige tra­gende Säule der Staats­ver­wal­tung. Das war oft nicht selbst­ver­ständ­lich, wenn ich mich z.B. an die Kür­zungen beim Weih­nachts­geld erin­nere. Dabei ist doch klar: Ein guter Staat braucht aus­rei­chend hoch­qua­li­fi­ziertes und hoch­mo­ti­viertes Per­sonal“, so Mario Pecher zum heu­tigen Beschluss der Dienst­rechts­no­velle (Drs 6/11669 und 6/13759).

U.a. erfolgen Anpas­sungen in den fol­genden Berei­chen:

  • Der Staat über­nimmt Schmer­zens­geld­an­sprüche seiner Beamten und die Ein­trei­bung des Schmer­zens­geldes
  • Ersatz von Sach­schäden werden erwei­tert
  • Poli­zisten und Jus­tiz­voll­zugs­be­amte erhalten einen Gehaltsu­schlag von 10 Pro­zent, wenn sie ihren Ein­tritt in den Ruhe­stand ver­schieben
  • Die Auf­wands­ent­schä­di­gungen für ehren­amt­liche Bür­ger­meister und Orts­vor­steher werden neu gere­gelt

„Mit der neuen Rege­lung für ehren­amt­lich tätige Bür­ger­meister und Orts­vor­steher wür­digen wir deren große Bedeu­tung für ihre Gemeinden. Ihr hohes Enga­ge­ment und die ver­ant­wor­tungs­vollen Auf­gaben spie­geln sich nun auch in der Auf­wands­ent­schä­di­gung wider. Gerade für unsere länd­li­chen Gemeinden ist das wichtig, denn ein ver­lo­rener enga­gierter und kom­pe­tenter Bür­ger­meister ist durch kein Geld der Welt zu ersetzen“, so Pecher abschlie­ßend.