Pallas: Die Mietpreisbremse für Sachsen kommt!

16. Juni 2021

„Die Koali­tion hat sich in dieser Woche end­lich darauf ver­stän­digt, den Pro­zess für die Ein­füh­rung einer Miet­preis­bremse in Sachsen in Gang zu setzen. Das Säch­si­sche Minis­te­rium für Regio­nal­ent­wick­lung ist nun ange­halten, schnellst­mög­lich einen Ver­ord­nungs­ent­wurf zu erar­beiten, damit die Bremse in Dresden und Leipzig mög­lichst noch Ende 2021 zum Tragen kommen kann“, so Albrecht Pallas.

„Wir als SPD haben lange und hart für die Miet­preis­bremse gekämpft. Die Eini­gung ist eine gute Nach­richt für alle Mie­te­rinnen und Mieter in den ange­spannten Woh­nungs­märkten in Dresden und Leipzig. Ich freue mich, dass wir dem Mie­ten­wachstum nun wirksam etwas ent­ge­gen­setzen können. Es war längst über­fällig, dass die CDU ihren Wider­stand auf­ge­geben hat. Tat­säch­lich hätten wir die Ver­ord­nung auch schon längst haben können.“

„Ins­be­son­dere für Fami­lien mit geringem Ein­kommen hat die Miet­be­las­tung unzu­mut­bare Aus­maße ange­nommen. Wenn wir nicht han­deln, steigen die Mieten in Dresden und Leipzig immer weiter. Mit der Miet­preis­bremse gewinnen wir Zeit, um beim sozialen Woh­nungsbau hin­ter­her­zu­kommen und aus­rei­chend bezahl­bare Woh­nungen zu schaffen“, so Albrecht Pallas weiter.

„Sollten die Miet- und Woh­nungs­märkte bun­des­weit und auch in Sachsen weiter anziehen, muss der nächste Bun­destag ein zeit­lich befris­tetes Mie­ten­mo­ra­to­rium ein­führen – so wie es die SPD in ihrem Zukunfts­pro­gramm bereits ver­an­kert hat“, so Pallas abschlie­ßend.

Hin­ter­grund:

Recht­liche Grund­lage für die Miet­preis­bremse ist § 556d des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB). Die Rege­lung beinhaltet, dass bei der Wie­der­ver­mie­tung von Bestands­woh­nungen in Gebieten mit ange­spanntem Woh­nungs­markt die Miete höchs­tens zehn Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete liegen darf. Ob der Woh­nungs­markt als ange­spannt gilt, ent­scheiden die ein­zelnen Bun­des­länder. Dafür muss eine gesetz­liche Grund­lage (Rechts­ver­ord­nung) durch die Staats­re­gie­rung erar­beitet werden, die ent­spre­chende Indi­ka­toren der Woh­nungs­märkte bestimmt und rechts­si­cher begründet. Seit 2020 gilt: Mieter können zu viel gezahlte Miete jetzt auch rück­wir­kend für die ersten 30 Monate des Miet­ver­hält­nisses zurück­for­dern.

Posi­ti­ons­pa­pier der SPD-Frak­tion zur Miet­preis­bremse: https://​www​.spd​-frak​tion​-sachsen​.de/​m​i​e​t​p​r​e​i​s​-​b​r​e​m​se/

Pres­se­mit­tei­lung zum Thema Sozialer Woh­nungsbau und Dop­pel­haus­halt 2021/22: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/pallas-sozialer-wohnungsbau‑2/