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Beschluss der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zum Umgang mit Zukunftsinvestitionen im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22.
Sachsen diskutiert gerade intensiv über den neuen Haushalt. Die finanziellen Spielräume sind aufgrund der Corona-Pandemie begrenzt, für Luftschlösser gibt es kein Geld. Doch uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht es nicht um Luftschlösser – uns geht es um die ganz realen Grundbausteine unserer Gesellschaft.
Wir wollen das Erreichte bewahren und nicht aufs Spiel setzen. Der Staat und die Kommunen müssen jetzt weiterarbeiten können. Soziale Sicherheit, gegenseitige Unterstützung und Solidarität sind das Gebot der Stunde. Deshalb kämpfen wir für den Erhalt von Jugendhilfe und Kulturförderung, für den Gesundheitsdienst, für Kitas und Schulen, für Arbeitsmarktförderung und für soziale Leistungen. Für dieses Fundament werden die regulären Haushaltsmittel gebraucht.
Dazu kommt: Sachsen muss seine Zukunftsaufgaben erledigen. Neben dem „Normalgeschäft“ gilt es, die großen Herausforderungen Digitalisierung, Verkehrswende und Klimaschutz zu meistern. Deshalb kämpfen wir dafür, dass Sachsen seine wichtigen Zukunftsinvestitionen heute auf den Weg bringt, trotz Corona. Wohin es führt, wenn der Staat in einer Krise spart und Investitionen aufschiebt, haben wir vor einem Jahrzehnt unter schwarz-gelb gesehen, die gesellschaftlichen Folgen verarbeitet Sachsen noch heute.
„Handeln kostet Geld. Doch noch mehr Geld würde es kosten, nicht zu handeln.“
Der Bund macht es vor: Deutschland investiert in den nächsten Jahren ca. 50 Milliarden Euro pro Jahr in Zukunftstechnologien, in die Verkehrswende und in den Klimaschutz. So bleibt unser Land im Weltmaßstab konkurrenzfähig und sichert die Einnahmen der Zukunft. Sachsen muss auf diesen Zug aufspringen. Wir brauchen auch im Freistaat einen Investitionsschub. Wir wollen die großzügigen Fördermittel des Bundes nutzen – und brauchen dafür Kofinanzierungsmittel. Ein Beispiel: Wenn der Bund ein „Graue Flecken“-Programm auflegt, um das gesamte Land mit Glasfaser zu erschließen, muss Sachsen eigenes Geld beisteuern. Es wäre töricht, aus Spargründen diese Chance verstreichen und die Fördermittel liegen zu lassen. Denn so müsste Sachsen entweder in einigen Jahren vollständig aus eigener Kraft erschließen – für die vielfachen Kosten –, oder aber weite Landesteile blieben von der Digitalisierung abgehängt. Beides ist nicht nachhaltig – und beides kann sich Sachsen nicht leisten.
Hinzu kommt: Gerade in Krisenzeiten, wo private Investitionen zurückgehen, haben öffentliche Investitionen einen dringend erforderlichen positiven Effekt auf die Wirtschaft, die Arbeitsmarktsituation und die Sicherheit der Beschäftigten. Angesichts der konjunkturellen Lage und des Zinsniveaus ausgerechnet jetzt die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren hieße, wider besseres Wissen Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste herbeizuführen und das Land zu destabilisieren.
Die Haushaltsmittel sind knapp. Es geht nicht darum, Träume zu erfüllen. Es geht darum, die Maschinen heute am Laufen zu halten und für morgen Vorsorge zu treffen. Sachsen darf den Zug in die Zukunft nicht verpassen. Mit den laufenden Einnahmen und dem Corona-Bewältigungsfonds finanzieren wir die regulären Ausgaben des Haushalts auf dem Niveau der zurückliegenden Jahre und sichern so Aufgaben wie Jugendhilfe und Kulturförderung, den Gesundheitsdienst, Kitas und Schulen, Arbeitsmarktförderung und soziale Leistungen ab.
Die Zukunftsinvestitionen, also die Ausgaben, die klar abgrenzbar für langfristig wirksame Aufgaben getätigt werden müssen, sollte Sachsen durch ein gesetzlich zu bildendes Sondervermögen auch langfristig finanzieren. Mit Krediten oder durch eine zeitlich begrenzte, verminderte Zuführung an den Generationenfonds – der Topf, in den Sachsen schon heute Geld legt für die Beamtenpensionen von morgen. Das ist in Zeiten sprudelnder Einnahmen richtig, in der Krise ist es dagegen fahrlässig.
Die Zukunftsinvestitionen haben ein großes Finanzvolumen. Sie sind langfristig orientiert. Sie sichern die Daseinsvorsorge und Sachsens Konkurrenzfähigkeit. Aus all diesen Gründen ist eine Finanzierung im regulären Haushalt nicht sachgerecht. Jedes vernünftige Unternehmen finanziert solche Investitionen aus Fremdkapital. Es ist an der Zeit, dass auch der Freistaat Sachsen solche ökonomische Vernunft an den Tag legt. Als Land mit der bundesweit niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung kann sich Sachsen das leisten. Es wäre fahrlässig, anders zu handeln.
Quelle: Statistisches Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Schulden-Finanzvermoegen/Tabellen/liste-vorlaeufiger-schuldenstand-laender.html)
Wir plädieren für die Bildung eines Sondervermögens FONDS „SACHSEN 2050” neben dem regulären Haushalt. Die Einrichtung erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2021/22, als Startkapital werden kreditierte Mittel im Umfang von 2,5 Milliarden Euro eingelegt, die langfristige Tilgung wird durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen gesichert.
– Einrichtung ab dem Jahr 2021 – unbefristete Laufzeit –
Variante A (Kredite): einmalig mit DHH 2021/22 aus Krediten, ab DHH 2023/24 jährliche Zuführung eines zu definierenden Anteils möglicher Haushaltsüberschüsse
Variante B (Verringerte Zuführung Generationenfonds): Speisung durch 50% der geplanten, regulären Zuführung des Generationenfonds bis inklusive DHH 2025/26. Danach jährliche Zuführung eines zu definierenden Anteils möglicher Haushaltsüberschüsse
a) spezifische Zukunftsinvestitionen und Investitionsförderprogramme aus Landesmitteln und
b) Eigenanteile des Landes für ausgewählte investive Förderprogramme des Bundes
c) ab 2023 (Variante A) Verwendung von 50 Prozent der zugeführten Haushaltsüberschüsse zur Tilgung
zum Ausbau von Kommunikationsnetzen im Zuge der Digitalisierung (Breitband, 5G u.ä.)
zum klimafreundlichen Umbau des Verkehrsnetzes (v.a. Angebotserweiterung und Stärkung im Öffentlichen Personen- und im schienengebundenen Güterverkehr sowie im Radverkehr)
zum ökologischen Umbau von Land‑,
Forst- und Ernährungswirtschaft
zur Stärkung von Forschung und Anwendung von Zukunftstechnologien (z.B. Wasserstoff, Künstliche Intelligenz, Health Sciences u.ä.)
zum klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung
durch jährliche ressortspezifische Zukunftsinvestitionsplanung mitberatend im Fachausschuss, federführend im HFA.